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Heiratsanmeldung beim Standesamt

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Allgemeine Informationen

Die zukünftigen Ehepartner müssen die beabsichtigte Trauung bei einem Standesamt anmelden, dessen Zuständigkeit den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt eines Partners umfasst. Fehlt beiden Eheschließenden ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ist das Standesamt zuständig, wo die Trauung stattfinden soll.

Erforderliche Dokumente

Das zuständige Standesamt teilt die notwendigen Dokumente mit.

Es ist ratsam, sich frühzeitig beim Standesamt zu erkundigen, um die Hochzeit zum Wunschtermin zu ermöglichen. Das Standesamt beantwortet alle weiteren Fragen. Die Angaben des jeweiligen Standesamtes sind verbindlich.

Im Regelfall müssen beide Verlobten folgende Dokumente beim zuständigen Standesamt einreichen:

  1. Identitätsdokument mit Foto (z.B. Reisepass oder Personalausweis) - beglaubigte Kopie
  2. Geburtsurkunde im Original (maximal 6 Monate alt) oder beglaubigte Abschrift, die die Elternnamen enthält. Eine Übersetzung kann nötig sein. Eine Taufurkunde reicht nicht aus. Wurde ein Verlobter eingebürgert, ist die Einbürgerungsurkunde einzureichen.
  3. Für Verwitwete: Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Eine Übersetzung kann nötig sein.
  4. Für Geschiedene: Beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mit deutscher Übersetzung durch einen zertifizierten Übersetzer. War die Scheidung im Ausland ausgesprochen, muss das Urteil gegebenenfalls vom zuständigen Landesjustizministerium anerkannt werden.
  5. Für Minderjährige: Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, notariell beglaubigt, gemäß den Gesetzen des jeweiligen Landes. Die Zustimmungserklärung unterliegt in einzelnen Bundesländern spezifischen Vorgaben. Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.
  6. Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, benötigen zur Heirat in Deutschland ein Ehefähigkeitszeugnis, das das Fehlen von rechtlichen Heiratshindernissen bestätigt. US-Amerikaner erhalten dieses unter Umständen bei den US-Auslandsvertretungen in Deutschland.

Fordert das Standesamt eine eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit, kann diese bei der zuständigen deutschen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat abgegeben werden.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner beabsichtigen, in Deutschland einen gemeinsamen Wohnsitz zu nehmen, berücksichtigen Sie bitte die Voraussetzungen für die Beantragung eines Aufenthaltstitels.


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