oakboss.pages.dev

Maestro-Karte im internationalen Einsatz

Die Maestro-Funktion soll Gerüchten zufolge seit Juli 2023 bei der Neuausstellung von Girokarten nicht mehr integriert werden. Es bleibt abzuwarten, welches System von den Kreditinstituten zukünftig für Transaktionen im Ausland bevorzugt verwendet werden wird. Hierzu einige wesentliche Informationen, die Sie beachten sollten.

Die Auslandsnutzung der Girocard wird durch die Maestro-Funktion ermöglicht.

Diese weitreichende Anordnung des US-amerikanischen Konzerns tangiert hierzulande Millionen von Inhaber:innen von Bankkonten. Es ist nämlich ausschließlich mittels der Maestro-Funktion - oder eines vergleichbaren Systems - gestattet, deutsche Girokarten auch über die Landesgrenzen hinaus zu verwenden. Dies gilt zum Beispiel für den Bezug von Bargeld an Automaten oder für das bargeldlose Bezahlen in Geschäften.

Insbesondere im stationären Handel hierzulande findet das Girokartensystem eine ausgesprochen weite Verbreitung und Nutzung. Um deutschen Konteninhaber:innen dennoch den Zugriff auf ihre finanziellen Mittel während Auslandsreisen zu ermöglichen, war es bisweilen die Norm, dass Geldinstitute ergänzend eine Maestro- oder V-Pay-Funktion bereitstellten. Die beiden genannten Systeme entstammen den amerikanischen Konzernen Mastercard sowie Visa und weisen eine nahezu vergleichbare Funktionsweise auf. Während die Maestro-Funktion global einsetzbar ist, wurde das neuere V-Pay-System jedoch primär für den europäischen Wirtschaftsraum konzipiert. Dies führte auch dazu, dass die Maestro-Funktion eine wesentlich größere Verbreitung fand als das Gegenstück des Wettbewerbers Visa.

Wann genau wurde die Nutzung der Maestro-Funktion eingestellt?

Ab dem ersten Juli des Jahres 2023 erfolgt die Ausgabe von frischen Girokarten mit integrierter Maestro-Funktion nur noch in sehr begrenztem Maße. Medieninformationen zufolge wurde lediglich einigen ausgewählten Banken seitens Mastercard eine Gnadenfrist für die weitere Emittierung neuer Girocards eingeräumt. Dies betrifft beispielsweise bedeutende Privatbanken wie die Deutsche Bank, inklusive ihrer Tochtergesellschaft Postbank, sowie die Commerzbank und die HypoVereinsbank. Diese Finanzinstitute sind daher in der Lage, noch für eine bestimmte Zeitspanne Girocards mit Maestro-Funktion zu emittieren; die genaue Dauer dieser Möglichkeit bleibt allerdings ungewiss.

Andere Finanzinstitute können Maestro-Karten bis zu ihrem jeweiligen Verfallsdatum uneingeschränkt weiterhin zur Nutzung anbieten. Dennoch besteht die Option, dass Kreditinstitute sich bereits vor dem Jahr 2027 dazu entschließen könnten, auf ein alternatives System umzusteigen. Der exakte Zeitpunkt, ab dem Sie Ihre Maestro-Karte nicht mehr einsetzen können, wird Ihnen von Ihrem Kreditinstitut verbindlich mitgeteilt werden müssen.

Aus welchen Gründen erfolgte die Deaktivierung der Funktion?

Der Konzern Mastercard selbst gab zu Protokoll, dass die Funktionalität für den elektronischen Handel nicht hinlänglich konzipiert sei und folglich nicht länger als zeitgemäß gelten könne. Da die Girocard in der Bundesrepublik jedoch ein etabliertes Zahlungsmittel darstellt, liegt die Vermutung nahe, dass Mastercard womöglich eine größere Beteiligung an den Umsätzen des Online-Handels anstrebt. Sollte in Zukunft bei Transaktionen vermehrt eine Kredit- oder Debitkarte des Unternehmens anstelle des Lastschriftverfahrens zum Einsatz kommen, würden die jeweiligen Online-Shops Gebühren an den Konzern abführen müssen. Parallel dazu wäre eine massive Steigerung des Marktanteils von Kredit- und Debitkarten auf dem deutschen Zahlungsverkehrsmarkt die Folge.

Selbst ohne die Maestro-Funktion bleibt die Girokarte jedoch innerhalb Deutschlands uneingeschränkt nutzbar und funktionsfähig. Es ist daher davon auszugehen, dass Sie auch weiterhin in gewohnter Weise mit Ihrer Girokarte Bezahlvorgänge tätigen und Bargeld beziehen können. Sämtliche Kernfunktionen der Girocard bleiben Ihnen in vollem Umfang erhalten. 

Ihr Feedback zu persönlichen Erfahrungen ist uns von großer Bedeutung!

Ihre gesammelten Erlebnisse aus Konsumentenperspektive sind von unschätzbarem Wert für unsere kontinuierliche Marktanalyse. Teilen Sie uns daher Ihre bestehenden Herausforderungen mit, die Ihnen im Umgang mit Firmen, Dienstleistern oder deren Erzeugnissen begegnet sind.

Greifen Sie jetzt auf unser kostenfreies Reklamationsformular zurück >>

 


Welche Nachfolgelösungen gibt es für die Maestro-Funktion? Ersatzoptionen für die Girocard

Obwohl die Girocard in Abwesenheit der Maestro-Funktion ausschließlich im Inland nutzbar ist, bedeutet dies keineswegs, dass die Möglichkeit internationaler Zahlungen für Sie entfällt. Damit der Einsatz im Ausland weiterhin gewährleistet ist, können die Finanzinstitute auf diverse alternative Systemlösungen zurückgreifen.

  • Die „Co-Badge-Lösung': Hierbei stellen die Finanzinstitute eine Girokarte bereit, welche zusätzlich mit einer integrierten Debitkartenfunktion von VISA oder Mastercard versehen ist. Diese ermöglicht eine Nutzung im Inland über das bekannte Girokarten-System und im Ausland über das jeweilige Partnerunternehmen. Des Weiteren wird die Girokarte in diesem Fall mit einer 16-stelligen Kartennummer sowie dem CVV-Code versehen, analog zu den gängigen Kreditkarten.
  • Einzelne Kreditinstitute könnten die Girocard einstellen: Es wäre denkbar, dass Finanzinstitute beschließen, die Bereitstellung der Girocard gänzlich einzustellen. Theoretisch wäre es auch mit alternativen Debitkarten möglich, Transaktionen im Einzelhandel durchzuführen. Jedoch nehmen bislang nicht sämtliche Verkaufsstellen derartige Karten an. Demzufolge müssten auch die Ladengeschäfte teilweise ihre Kassensysteme umrüsten. Zudem würden für die Händler höhere Transaktionskosten resultieren, da Gebühren an die Kartenemittenten abzuführen wären. Dies könnte sich wiederum in gesteigerten Endverbraucherpreisen niederschlagen.
  • Umstieg auf das alternative System - V-Pay: Eine verhältnismäßig unkomplizierte Möglichkeit bestünde darin, den Anbieter zu wechseln und fortan Girokarten mit der V-Pay- anstatt der Maestro-Funktion zu emittieren. Bis zum jetzigen Zeitpunkt versichert Visa, dass die V-Pay-Funktion weiterhin in vollem Umfang nutzbar sein wird.
  • Separate Zweitkarte für die Nutzung im Ausland: Ähnlich wie es bei bestimmten Kontomodellen schon etabliert ist, könnten die Kreditinstitute ein Zwei-Karten-Modell einführen. Dieses würde eine Girocard für Transaktionen innerhalb Deutschlands vorsehen und eine zusätzliche Debit- oder Kreditkarte für die internationale Verwendung bereitstellen.

Eines ist allerdings gewiss: Obwohl die Maestro-Funktion für neu emittierte Karten künftig nicht mehr verfügbar sein wird, bleibt Ihnen die Option erhalten, auch international auf Ihr Guthaben zuzugreifen. Die genaue Ausgestaltung, ob dies mittels eines alternativen Bezahlsystems oder einer zusätzlichen Karte erfolgen wird, wird sich in absehbarer Zukunft zeigen.

Girocard, Debitkarte oder Chargekarte? Worin bestehen die wesentlichen Unterschiede?

Inzwischen wird Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Bankkonto eine beachtliche Vielfalt an Kartentypen zur Auswahl gestellt. Obwohl diese Karten vom äußeren Erscheinungsbild her oft nur geringe Abweichungen aufweisen, differieren ihr Leistungsumfang und insbesondere die damit verbundenen Kosten mitunter erheblich.

  • Girocard: Diese Karte findet ihre Nutzung primär und ausschließlich innerhalb des deutschen Marktes. Mit ihr ist es Ihnen möglich, an Geldautomaten Bargeld zu beziehen oder in Ladenlokalen zu bezahlen. Dabei erfolgt die Abbuchung des Betrages unverzüglich von Ihrem zugehörigen Konto. Eine Nutzung im Ausland ist nur dann realisierbar, wenn eine Maestro- oder V-Pay-Funktion auf der Karte integriert ist.
  • Debitkarte: Die Funktionsweise ähnelt der Girocard dahingehend, dass der fällige Betrag unmittelbar von Ihrem Konto belastet wird. Folglich verfügen Sie über keinen gesonderten Kreditrahmen und müssen stets sicherstellen, dass vor einer Transaktion eine hinreichende Deckung Ihres Kontos gegeben ist. Aktuell werden Debitkarten in Deutschland allerdings noch nicht an sämtlichen Kassenterminals akzeptiert. Außerhalb Deutschlands geschieht es zudem häufig, dass Mietwagenstationen diese Karten als Kaution ablehnen. Nichtsdestotrotz können Sie eine Debitkarte für reguläre Zahlungen in den meisten Fällen einsetzen.
  • Revolving-Kreditkarte: Bei dieser vollwertigen Kreditkarte steht Ihnen ein zuvor mit Ihrem Finanzinstitut vereinbarter Kreditrahmen zur Verfügung. Wenn Sie Transaktionen mit der Karte tätigen, können Sie die eingeräumte Kreditlinie wahlweise vollständig oder in Teilauszahlungen beanspruchen. Üblicherweise tilgen Sie am Monatsende lediglich einen Anteil der beanspruchten Kreditsumme. Die exakten Rückzahlungsraten können erheblich voneinander abweichen. Zudem fallen für die beanspruchte Summe Zinsaufwendungen an, welche zumeist auf einem hohen Niveau liegen. Es birgt die Gefahr der Überschuldung, sofern Konsument:innen die komplexen Mechanismen dieser echten Kreditkarte nicht vollumfänglich erfassen. International ist der Einsatz der Kreditkarte überwiegend problemlos möglich. Insbesondere bei Hotelreservierungen oder der Anmietung von Fahrzeugen, wo eine Kaution blockiert werden muss, stellt sie sogar die gebräuchliche Norm dar.
  • Chargekarte oder Charge-Kreditkarte: Mit dieser Art von Kreditkarte können Sie anfangs ebenfalls auf Kreditbasis einkaufen. Ihre getätigten Umsätze werden kumuliert und Ihnen anschließend am Monatsende gesammelt in Rechnung gestellt. Im Gegensatz zur Revolving-Kreditkarte sind Teiltilgungen bei einer Chargekarte in der Regel nicht vorgesehen. Im Gegenzug fallen für die beanspruchte Kreditsumme bis zur finalen Abrechnung zumeist keine Zinsaufwendungen an. Die internationale Nutzung ist analog zur Revolving-Kreditkarte problemlos umsetzbar. Zudem besteht die Möglichkeit, Kautionen mittels der Chargekarte zu blockieren.

 

Welche Maßnahmen sind von Ihnen zu ergreifen?

Eine aktive Reaktion Ihrerseits ist erst dann erforderlich, wenn Ihr Kreditinstitut Ihnen neue Kartenmodelle oder Modifikationen an Ihrem bestehenden Konto vorschlägt. Denn diesen vorgeschlagenen Änderungen muss von Ihnen zunächst explizit zugestimmt werden. Ihr Finanzinstitut wird sich diesbezüglich proaktiv mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ehe Sie Ihre Zustimmung zu einer neuartigen Karte oder einem veränderten Kontomodell erteilen, ist es ratsam, sich umfassend von Ihrem Kreditinstitut beraten zu lassen. Erkundigen Sie sich hierbei explizit nach den signifikanten Differenzen zwischen der Ihnen angebotenen neuen Karte und Ihrer bislang genutzten Version.

Foto: Verbraucherzentrale

Barzahlung zurückgewiesen: Welche Erlebnisse haben Sie diesbezüglich gesammelt?

Ist es Ihnen bereits widerfahren, dass Sie zum Beispiel in einem Einzelhandelsgeschäft, einem gastronomischen Betrieb oder bei einer öffentlichen Behörde beabsichtigten, mit Bargeld zu bezahlen, jedoch lediglich die Kartenzahlung akzeptiert wurde? Legen Sie uns Ihre diesbezüglichen Erlebnisse detailliert dar - nur so können wir uns wirkungsvoll für die Wahrung Ihrer Konsumentenrechte engagieren!

Dieser vorliegende Textbeitrag wurde von der übergreifenden Redaktionsgemeinschaft in enger Kooperation mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und  Bayern erarbeitet und für das gesamte Netzwerk der Verbraucherzentralen in der Bundesrepublik Deutschland publiziert.