Verkehrszeichen parken erklärung
Verkehrsschilder fürs Parken: Die häufigsten Schilder und ihre Bedeutung
Zusammenfassend: Parken und Halten nach Verkehrszeichen
Zu den häufigsten Schildern für das Parken gehören die Schilder 314 und 315. Diese weisen einen blauen Hintergrund mit einem weißen „P' auf. An diesen Stellen ist das Parken erlaubt.
Weitere Schilder, die Parkmöglichkeiten anzeigen, finden Sie hier.
Es gibt kein separates „Parkverbot'-Schild. Stattdessen regeln Schilder 283 und 286 das Halteverbot, welches sich auf das Parken auswirkt. Diese Schilder signalisieren ein beschränktes oder absolutes Haltverbot. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wird die Regelung zum Halten und Parken ignoriert, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Strafen für Verstöße betragen zwischen 20 und 110 Euro. Einen umfassenden Ratgeber zu den Sanktionen bei Parkverstößen finden Sie hier. Details zu Halteverstößen gibt es in diesem Ratgeber.
Schilder 314 / 315: Spezielle Regelungen nach der StVO
Verkehrsschilder sind essentielle Instrumente der Verkehrslenkung, auch beim Parken und Halten. Die jeweilige Zulässigkeit und das erforderliche Verhalten werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Dies betrifft auch die Anlagen 2 und 3 der StVO.
Neben den allgemeinen Vorschriften zum Parken sind die spezifischen Straßenschilder maßgeblich. So ist das Parken an Schildern 314 und 315 gestattet. Ergänzende Schilder können die Parkbedingungen konkretisieren. Das Zeichen 314.1 deutet beispielsweise eine Parkzone an.
Die Schilder, die Parken zulassen, weisen typischerweise einen blauen Hintergrund mit einem weißen „P' auf. Bei Zeichen 314 ist zusätzlich ein weißes Auto-Piktogramm zu sehen. Die Verkehrsteilnehmer müssen sich stets an die auf den Schildern angegebenen Regelungen halten, insbesondere im öffentlichen Straßenraum.
Auf Privatparkplätzen können die Betreiber eigene Regelungen festlegen, die ggf. von den StVO-Vorschriften abweichen. Sie bestimmen beispielsweise die Parkdauer oder definieren Parkverbote für bestimmte Fahrzeugtypen. Zusätzliche Schilder können Halten und Parken zulassen, verbieten oder näher definieren.
Übersicht gängiger Verkehrszeichen für Parken und Halten
Verkehrszeichen für Parkverbote: Bedeutung der Schilder
Die StVO enthält allgemeine Regeln zum Halten und Parken, beispielsweise in § 12 StVO. Dort wird geregelt, wo diese Handlungen grundsätzlich nicht erlaubt sind.
Beim Halten gelten folgende Einschränkungen:
1) Halten ist verboten
1. an engen und unübersichtlichen Stellen,
2. in Kurven,
3. auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen,
4. an Bahnübergängen,
5. vor und in Feuerwehrzufahrten.
Beim Parken sind folgende Regelungen zu beachten, ebenfalls gemäß § 12 StVO:
(3) Parken ist verboten
1. vor und hinter Kreuzungen (bis zu 5/8 m Entfernung), wenn ein Radweg vorhanden ist,
2. wenn es die Nutzung von gekennzeichneten Parkflächen behindert,
3. vor Einfahrten und Ausfahrten, auch auf schmalen Fahrbahnen,
4. über Schachtdeckeln, wenn durch Zeichen 315 oder Parkflächenmarkierung Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Regeln gibt es Schilder, die das Halten und Parken explizit untersagen. Es gibt kein „Parken verboten'-Schild, sondern Schilder für das „Halten verboten' oder ein eingeschränktes Haltverbot. Das Parken ist in diesen Fällen ebenfalls nicht erlaubt.
Die Schilder 283 (absolutes Haltverbot) und 286 (eingeschränktes Haltverbot) sind besonders wichtig. Während beim Schild 283 das Parken vollumfänglich verboten ist, ist bei Zeichen 286 das Halten auf höchstens drei Minuten beschränkt. Das bedeutet konkret, dass in diesem Bereich das Parken in der gleichen Weise eingeschränkt ist.
Bei folgenden Verkehrszeichen gilt ein generelles Halte- und Parkverbot:
Bußgelder bei Verstoß gegen Parkregeln: Konsequenzen
Wird ein Parkverbot oder Halteverbot missachtet, drohen Bußgelder. Verstöße auf Geh- oder Radwegen führen zu Mindeststrafen von 55 Euro. Bei einem Verstoß gegen ein angezeigtes Park- oder Halteverbot werden mindestens 25 Euro fällig. Bei Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer können die Bußgelder bis zu 110 Euro betragen. Zusätzlich können Punkte in Flensburg verhängt werden.
Video: Halten und Parken
Quellen und weiterführende Informationen
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Über den Autor
Rechtsanwalt Murat Kilinc, Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2018, studierte an der Universität Bremen. Seit 2014 praktiziert er und informiert auf bussgeldkatalog.de zu Verkehrsrechtlichen Themen.
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