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Zahnreinigung bei AOK Sachsen-Anhalt einreichen

Professionelle Zahnreinigung

Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Wie viel erstattet mir die AOK Sachsen-Anhalt für eine Professionelle Zahnreinigung?

Für eine professionelle Zahnreinigung gewähren wir Ihnen zweimal jährlich einen Zuschuss von bis zu 40 Euro, sofern die Rechnung dies zulässt.

Unter welchen Bedingungen kommt die AOK Sachsen-Anhalt für die Leistung auf?

Ab Ihrem 18. Lebensjahr können Sie diese Leistung beanspruchen. 

Wie wickle ich die Leistung ab?

Die Abrechnung erfolgt unkompliziert über Meine Gesundheitswelt, die Online-Geschäftsstelle der AOK Sachsen-Anhalt. Zuerst begleichen Sie selbst die Kosten der Behandlung. Im Anschluss laden Sie die Rechnung online über Meine Gesundheitswelt im Bereich GESUNDESKONTO hoch. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, Ihre Rechnung direkt im Kundencenter oder per Post einzureichen. Nach erfolgreicher Überprüfung erstatten wir Ihnen den entsprechenden Teilbetrag.

Wussten Sie das schon?

  • die AOK Sachsen-Anhalt die professionelle Zahnreinigung zweimal jährlich bezuschusst?
  • führende Experten mindestens einmal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung befürworten?
  • die AOK Sachsen-Anhalt auch weitere Präventionsmaßnahmen für Ihre Zahngesundheit unterstützt?

Leistungen abrechnen in Meine Gesundheitswelt

Hier können Sie Zusatzleistungen unbürokratisch abrechnen, genauso wie eine Vielzahl weiterer Versicherungsanliegen online erledigen. Ob Kurse buchen, Daten ändern, Gesundheitspartner suchen, Formulare verwalten und vieles mehr. Hier gibt es weitere Informationen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Leistung

    Wissenswertes

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    • JolinchenKids

      JolinchenKids unterstützt Kitas und fördert die Gesundheit von Kindern, Eltern und ErzieherInnen. Wir unterstützen das Projekt und übernehmen die Kosten.

    • Amblyopie-Screening

      Amblyopie ist eine entwicklungsbedingte Sehschwäche im Kindesalter. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung.

    • Hautcheck

      Dieser Test dient der Früherkennung und Behandlung von Hautkrebs. Wir beteiligen uns an den Kosten des Checks alle zwei Jahre für Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren.

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