Antrag zur Förderung von Solarthermie
Zeitpunkt der Antragseinreichung
Die Antragsstellung muss im Anschluss an die Realisierung Ihres Vorhabens zur umweltfreundlichen Heizungsart mittels einer Solarthermieanlage geschehen. Allerdings ist dies nur bis zu sechs Monaten nach Rechnungsdatum möglich. Die sechsmonatige Frist nimmt ihren Anfang mit dem Datum der (Abschluss-)Rechnung der wichtigsten Anlagenteile bzw. -komponenten.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie in Ihrer Gemeinde mehrere Anlagen zeitgleich installieren, ist es erforderlich, für jeden Projektbestandteil einen separaten Antrag zu stellen. Dies gilt ebenfalls für die gleichzeitige Umsetzung einer Holzheizung, bei deren Kombination mit der Solaranlage ein Zuschlag gewährt werden kann. Zusätzliche Informationen dazu finden Sie unter www.umweltfoerderung.at/raus-aus-oel-erneuerbare Wärmeerzeugung < 100 kW
Sämtliche wichtige Informationen und Förderkriterien finden Sie im Informationsblatt.
Diese Dokumente benötigen Sie zur Antragsstellung:
- das unterschriebene Formular zur Förderungsabrechnung
- Rechnungskopien für die förderfähigen Ausgaben
- einen Wärmeliefervertrag (nur bei Anschluss an die Fernwärme).
Eine detaillierte und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.
Reichen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Maßnahme zum umwelt- und klimaschonenden Heizen mit Solaranlagen bitte bei der KPC ein.
Hier geht es zum Onlineantrag umweltfreundlich Heizen mit Solaranlagen für Gemeinden.
Rechtliche Grundlagen finden Sie hier.
Alle Formulare zur Antragstellung
Formular zur Förderungsabrechnung
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Informationsblatt zu Ihrem Projekt
Informationsblatt zur Antragstellung
Allgemeine Vertragsbedingungen
Zielgruppen
Förderungsberechnung
Rechtliche Grundlagen
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft dieser einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben und in der Folge werden die Fördermittel auf Ihr Konto transferiert. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande.
Auf Meine Förderung (WEBSERVER DERZEIT NICHT VERFÜGBAR) haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den gegenwärtigen Stand Ihres Projektes einzusehen.
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Fördermittel, über eine festgelegte Zeitspanne, die vertraglich fixierten Pflichten wie unter anderem technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten, zu erfüllen sind. Die Einhaltung dieser wird von uns stichprobenartig überprüft.
Weitere Informationen zur Endabrechnung
Informationsblatt zur Endabrechnung