Handy-Vertrag vorzeitig bei der Telekom verlängern
Handy-Vertragsverlängerung: Worauf zu achten ist
Das Auslaufen der Laufzeit Ihres Mobilfunkvertrags nähert sich. Für Sie als Nutzer stellt sich nun die entscheidende Frage: Den bestehenden Kontrakt fortführen? Den Anbieter wechseln? Den Leistungsumfang anpassen? Auf einen Prepaid-Tarif umsteigen? Oder umgekehrt von Prepaid zu einem festen Vertrag wechseln?
Es ist allgemein bekannt, dass Mobilfunkanbieter, Service Provider und Handelsunternehmen diverse Strategien entwickeln, um ihre Kundschaft langfristig zu binden. Häufig sind vermeintlich wohlmeinende Verlängerungsangebote jedoch lediglich dazu gedacht, zusätzliche Einnahmen zu generieren, ohne dass für den Endverbraucher daraus ein spürbarer Vorteil entsteht. Wir erläutern Ihnen, worauf Sie als Kunde bei der Erneuerung Ihres Vertrages besondere Aufmerksamkeit richten sollten.
Automatische Vertragsverlängerung: Wer verhandelt, kann einen Bonus erzielen
Handy-Verträge verlängern sich üblicherweise eigenständig: Ein auf 24 Monate ausgelegter Tarif setzt sich in der Regel um einen weiteren Monat fort, sofern keine Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf der zweijährigen Frist erfolgt. Gleiches gilt für Prepaid-Tarife (unabhängig davon, ob eine Grundgebühr anfällt oder nicht), die sich stets um den jeweiligen Abrechnungszeitraum (entweder einen Monat oder 28 Tage) erneuern, es sei denn, der Kunde oder der Anbieter erklären die Beendigung.
Die Erklärung "kündigen" bedeutet, dass Sie Ihrem Anbieter rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Mitteilung in schriftlicher Form zukommen lassen (beispielsweise über den Kündigungsbutton auf der Website), mit der Sie den Tarif zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit beenden und gleichzeitig die kostenlose Portierung Ihrer Rufnummer beantragen. Denn wenn Sie den Tarif einfach weiterlaufen lassen, wird er vom Anbieter typischerweise stillschweigend um einen weiteren Monat verlängert, ohne dass Sie dadurch einen Vorteil erhalten. Achten Sie darauf, das offizielle und gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsformular für eine wirksame Kündigung nicht mit einer unverbindlichen "Kündigungsvormerkung" seitens des Anbieters zu verwechseln.
Wichtige Tipps zur Verlängerung des Handyvertrags
Foto: contrastwerkstatt - fotolia.com, Screenshot/Montage: teltarif.de Sobald ein Kunde seinen Tarif kündigt, setzen viele Provider einen standardisierten Prozess in Gang, der als "Kundenrückgewinnung" bekannt ist. Im Rahmen dieser Maßnahme werden dem Kunden diverse Angebote unterbreitet, mit dem Ziel, die Kündigung zurückzunehmen. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass lediglich die Option besteht, die Vorschläge anzunehmen oder abzulehnen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, während des Rückgewinnungsprozesses eigene Forderungen an den Provider zu stellen, welche dieser dann akzeptieren oder ablehnen kann. Hierfür ist es ratsam, etwas Verhandlungsgeschick zu entwickeln.
Auf diese Weise kann Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen, abhängig von Ihrem aktuellen Tarif, ein neues, vergünstigtes Endgerät gegen eine geringe Zuzahlung offerieren oder Ihnen als Zeichen Ihrer Treue eine mehr oder weniger großzügige Gutschrift auf Ihrer Rechnung gewähren, oder die Grundgebühr zeitweise erlassen bzw. reduzieren. Welche Konditionen andere Provider zum exakt gleichen Preis anbieten, können Sie tagesaktuell im Handy-Tarif-Vergleich von teltarif.de in Erfahrung bringen. Konfrontieren Sie Ihren Provider ruhig mit der Tatsache, dass andere Anbieter mehr Leistung für dasselbe Geld offerieren und Sie daher mit Ihrem bisherigen Tarif unzufrieden sind.
Neue Verbraucherregeln seit dem 01. Dezember 2021
Ist die festgelegte Mindestlaufzeit eines 24-monatigen Vertrages abgelaufen, darf dieser seit dem 1. Dezember 2021 nicht mehr automatisch und ohne explizite Zustimmung um weitere 12 Monate verlängert werden, sondern nur noch um einen einzelnen Monat. Sollte ein Kunde also die rechtzeitige Kündigung drei Monate vor Vertragsende versäumen, verbleibt er maximal noch einen zusätzlichen Monat im Vertrag und nicht mehr für ein ganzes weiteres Jahr. Diese Bestimmung gilt übrigens auch rückwirkend für alle bereits bestehenden Vertragsbindungen.
Bis dato nutzten die Provider oft schamlos die Situation aus, wenn Kunden lange Zeit an alten und überteuerten Bestandsverträgen festhielten, obgleich beim selben Anbieter inzwischen Tarife mit deutlich mehr Leistung für das Geld verfügbar waren. Dieser Umstand hat sich geändert: Die Anbieter sind nunmehr verpflichtet, ihre Bestandskunden einmal jährlich über den aus Sicht des aktuellen Tarifs optimalen Tarif zu informieren. Dies darf der Anbieter im Übrigen nicht ausschließlich telefonisch umsetzen.
Das Dilemma der eigeninitiierten vorzeitigen Vertragsverlängerung
Ein Kunde könnte möglicherweise denken: Obwohl ich mit den aktuellen Konditionen meines Tarifs nicht vollständig zufrieden bin, schätze ich den Anbieter selbst. In diesem Fall wäre es doch unnötig zu kündigen; man könnte doch einfach einige Monate vor Vertragsende anrufen und neue Konditionen aushandeln. Dies kann jedoch unerwartete Konsequenzen nach sich ziehen: In solchen Situationen hängen einige Anbieter schlichtweg die nächste 24-monatige Vertragslaufzeit an den bestehenden Vertrag an, wodurch sich die Gesamtdauer des Vertrages auf insgesamt 30 Monate oder möglicherweise sogar länger verlängert.
Zu der seit Langem kontrovers diskutierten Frage, ob es zulässig ist, bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung einfach eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten anzuhängen, existieren mittlerweile zwei Gerichtsurteile: Eines besagt, dass Verträge über mehr als zwei Jahre rechtswidrig sind, während das andere feststellt, dass Handyverträge über mehr als 24 Monate durchaus möglich sind.
Unter bestimmten Umständen ist es also tatsächlich gestattet, dass eine Vertragslaufzeit an den bereits bestehenden Vertrag angefügt wird - und zwar dann, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von ihm selbst beauftragt wurde. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Provider anruft und den Kunden dazu animiert, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Wenn Sie dies nicht wünschen, sollten Sie den Vertrag keinesfalls eigeninitiativ vorzeitig erneuern. Bei einer vorzeitigen Verlängerung eines bestehenden Vertrages erhält man in der Regel schlechtere Konditionen; eine Kündigung schafft hingegen meist eine bessere Verhandlungsposition gegenüber dem Provider. Eine Kündigung ist über den Kündigungsbutton in der Regel einfach und sicher durchführbar.
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Schnell verlängern, lange ärgern?
Ob sich die Anschaffung eines vom Provider subventionierten Mobiltelefons tatsächlich rechnet, wurde von teltarif.de in der Vergangenheit bereits mehrfach kalkuliert - in vielen Fällen ist es kostengünstiger, das Gerät ohne Subvention direkt beispielsweise bei einem Online-Händler zu erwerben. Denn bei vielen Providern gibt es mittlerweile sogar gar keine subventionierten Handys mehr, und die Geräte sind sogar teurer als im freien Handel. Der einzige Vorteil besteht darin: Der Betrag für das Gerät muss nicht auf einmal beglichen werden, sondern kann bequem in monatlichen Raten abbezahlt werden.
Doch es muss nicht zwingend ein neues Mobiltelefon sein: Machen Sie sich Ihre Position als loyaler Kunde bewusst. So sollten Sie alternativ auf eine beträchtliche Gutschrift oder eine signifikante Reduzierung der Grundgebühr bestehen, wenn Sie um weitere 24 Monate verlängern möchten - insbesondere dann, wenn Sie Ihr bisheriges Mobiltelefon behalten wollen. Bei einem lediglich zwei Jahre alten Top-Smartphone ist dies durchaus realisierbar. Es könnte sich als vorteilhaft erweisen, wenn Sie dem Anbieter bereits einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung androhen und ein persönliches Gespräch zur Aushandlung der Konditionen suchen.
Die Höhe der etwaigen Auszahlung orientiert sich am bestehenden Handy-Tarif: Je höher die monatlichen Fixkosten, also der Mindestumsatz, die Grundgebühr oder der monatliche Paketpreis, desto größer fällt in der Regel die "Belohnung" aus.
Die Art und Weise der Auszahlung, beispielsweise ab wann der vereinbarte Betrag auf Ihrem Konto eingeht (z. B. Auszahlungsbetrag am 20. des Folgemonats nach Kartenaktivierung), kann je nach Anbieter variieren. Informieren Sie sich über die exakten Konditionen, insbesondere wenn Sie gleichzeitig den Tarif wechseln, um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben. Die Rechnung erhalten Sie weiterhin von Ihrem Netzbetreiber beziehungsweise Provider, auch wenn die Verlängerung in einem unabhängigen Mobilfunk-Shop beauftragt wurde. Dieser Verlängerungsservice freier Shops finanziert sich über Provisionen der Mobilfunkanbieter.
Verträge stets schriftlich abschließen
Bisher war es gängige Praxis, dass Verbraucher sich bei der Hotline ihres Providers um ein Angebot bemühten - und der Kundenbetreuer umgehend einen wirksamen Vertrag abschloss, ohne dass der Kunde dies explizit autorisiert hatte. Bis dato hatte ein Kunde die Möglichkeit, einen solchen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Gesetzgeber hat nun jedoch die Spielregeln geändert: Gemäß dem mittlerweile geltenden Gesetz müssen Provider nun stets vorab eine Vertragszusammenfassung in schriftlicher Form aushändigen.
War dies vor Vertragsabschluss nicht möglich, beispielsweise am Telefon, muss dies unverzüglich nachgeholt werden, und der Kunde muss den Vertrag in Textform (beispielsweise per E-Mail) bestätigen. Hat der Interessent diese schriftliche Zustimmung nicht erteilt, kam auch der Vertrag niemals rechtsgültig zustande. Der Provider hat in diesem Fall ab sofort auch keinen Anspruch mehr auf Wertersatz, falls er bereits Telekommunikationsleistungen erbracht hat, wie dies bisher noch der Fall war.
Bei Telefongesprächen mit der Hotline wird mitunter behauptet, das gerade getätigte Verlängerungsangebot sei "nur heute" oder "nur für wenige Tage" gültig. Lassen Sie sich davon unter keinen Umständen beeindrucken und lehnen Sie daher am besten alle Angebote für einen sofortigen Tarifwechsel oder die Vertragsverlängerung am Telefon rigoros ab. Wer sich unsicher ist, kann auch direkt bei Eintreffen eines Rückgewinnungs-Anrufes kommentarlos auflegen und eigeninitiativ schriftlich seine Forderungen für ein Verbleiben an den Provider übermitteln. Man kann sich auch bei einer schriftlichen Kündigung jegliche Rückgewinnungs-Anrufe verbitten.
Bei einer Vertragsverlängerung in einem Geschäftslokal haben Sie alle Zeit der Welt, die Unterlagen zu studieren oder sie mit nach Hause zu nehmen, selbst wenn der Verkäufer Eile signalisiert. Viele Kunden übersehen einen wichtigen Satz, der praktisch in allen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden ist: "Mündliche Nebenabreden sind ungültig". Verlangen Sie daher, dass alles, was mündlich vereinbart wurde, auch schriftlich fixiert wird - andernfalls muss sich der Anbieter anschließend nicht daran halten.
Lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sorgfältig durch. Die genauen Konditionen finden sich häufig in Fußnoten, im Kleingedruckten, hinter einem Sternchen oder im Anhang. Damit Sie nicht auf tückische Fallstricke hereinfallen, legen wir Ihnen unseren Ratgeber zu Fallstricken und Kostenfallen bei Mobilfunkverträgen ans Herz. Bewahren Sie den Ursprungsvertrag, die schriftlich erteilte Vertragsverlängerung sowie den neuen Vertrag einschließlich des Kleingedruckten sicher auf.
Was tun, wenn der Provider Zusagen nicht einhält?
teltarif.de erhält von Lesern wiederholt Meldungen, dass bei einer Vertragsverlängerung am Telefon phänomenale Rabatte oder Vergünstigungen zugesagt wurden, die hinterher nicht eingehalten wurden. Mitunter wurden auch höhere monatliche Kosten oder andere Preisfallen verschwiegen oder der Kunde hatte sie schlichtweg missverstanden. In der Regel ist es schwierig bis unmöglich, den Verlauf eines nicht aufgezeichneten Telefonats nachträglich zu rekonstruieren. Hat man jedoch zuvor alles schriftlich erhalten und mit seiner Unterschrift bestätigt, ist es für den Anbieter schwierig, sich herauszureden und die zugesagten Rabatte nicht zu gewähren.
Verbraucher haben bei allen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen. Dies gilt also bei Verträgen und Vertragsverlängerungen, die am Telefon, per Internet oder an der Haustür abgeschlossen wurden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Ablauf der Frist. Nach einem Widerruf muss der Kunde alle bereits zugesandten Waren unverzüglich zurücksenden. Bei einem Widerruf einer Vertragsverlängerung oder Tarifumstellung muss der Provider wieder den Zustand vor der Änderung herstellen.
Für den Widerruf hat der Gesetzgeber ein Muster-Widerrufsformular bereitgestellt. Viele Provider bieten für den Widerruf ebenfalls ein vorbereitetes Formular an, das auf der Homepage des Anbieters heruntergeladen werden kann.
Wer seinen Vertrag oder die Verlängerung widerrufen hat, sollte sich vom Provider auf jeden Fall schriftlich bestätigen lassen, dass alles wieder auf den Stand vor der Umstellung zurückgesetzt wurde. Mitunter lässt sich dies im Online-Kundenportal auch selbst überprüfen.
Was tun, wenn sich der Anbieter stur stellt?
Vereinzelt kann es vorkommen, dass ein Anbieter die Wünsche des Kunden nicht wie besprochen umsetzt oder einen Widerruf ignoriert. Welche Erfolgsaussichten hat der Kunde dann?
Eine qualifizierte Rechtsberatung dürfen in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur Rechtsanwälte anbieten. Hat man eine Rechtsschutzversicherung, behält sich diese manchmal vor, einen Erstkontakt zu einem Anwalt herzustellen oder zunächst zu prüfen, ob die Rechtssache überhaupt Erfolgsaussichten hat. Der erste Ansprechpartner ist dann also das Versicherungsunternehmen.
Doch auch die örtlichen Verbraucherzentralen sind zur außergerichtlichen Rechtsberatung legitimiert. Darum sind die Verbraucherzentralen der ideale erste Ansprechpartner bei allen Problemen mit dem eigenen Anbieter. Gegebenenfalls gibt es bereits weitere Kunden, die mit demselben Provider Probleme gemeldet haben - und unter Umständen läuft vielleicht schon eine Klage, der man sich nachträglich noch anschließen kann. Darüber hinaus bieten viele Amtsgerichte kostenfreie Beratungs-Hilfestunden an. Mehr dazu lesen Sie in unserem separaten Ratgeber: So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein.
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