Reifeprüfung mittels beruflicher Ausbildung
Mittlerer Bildungsabschluss
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ebnet den Weg für eine vielversprechende berufliche Laufbahn ebenso wie für die weiterführenden Bildungsgänge. Auf dieser Plattform erfahren Sie detailliert, wie und wo dieser anerkannte Abschluss erlangt werden kann, wobei zahlreiche Pfade zur Verfügung stehen. Diese reichen von der Mittelschule über die Realschule und spezialisierte Berufsschulen bis hin zu neuen Perspektiven für bereits Berufstätige.
Mittelschule
Die Mittelschule ermöglicht mit ihrem mittleren Bildungsabschluss beispielsweise den Zugang zu den bayerischen Beruflichen Oberschulen, wie der Fachoberschule, und stellt somit eine gleichwertige Alternative zum Wirtschafts- und Realschulabschluss dar.
Mehr als ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler an Mittelschulen erreicht dort den mittleren Bildungsabschluss.
Die Prüfung für den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Pflichtfächer sind Deutsch, Mathematik und Englisch, wobei optional auch die Muttersprache gewählt werden kann.
- Zusätzlich ist eine Projektarbeit obligatorisch.
Schülerinnen und Schüler haben verschiedene Wege, um den mittleren Bildungsabschluss an der Mittelschule zu erlangen:
Besuch der Klasse zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses an der Mittelschule
Mit dem erfolgreich absolvierten Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zugs an der Mittelschule wird der mittlere Bildungsabschluss bestätigt. Voraussetzung dafür ist das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der zehnten Klasse.
Teilnahme an Vorbereitungsklassen der Mittelschule
Insbesondere begabte Schülerinnen und Schüler der neunten Klasse können nach erfolgreichem qualifizierenden Mittelschulabschluss in sogenannten Vorbereitungsklassen innerhalb von zwei weiteren Jahren den mittleren Bildungsabschluss an der Mittelschule erzielen.
Die zentral vom Kultusministerium gestellten Prüfungen in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie der Muttersprache gewährleisten eine landesweit vergleichbare und beständige Qualität des Abschlusses.
Förderschule
Schülerinnen und Schüler von Förderschulen, die nach dem Lehrplan der Mittelschule oder angepassten Lehrplänen, die auf ihre spezifischen Förderbedürfnisse zugeschnitten sind, unterrichtet werden, können die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an Förderzentren und speziellen Kliniken für kranke Schüler erlangen. Dieser Abschluss besitzt die gleiche Wertigkeit wie der an einer Mittelschule erworbene.
Hierzu zählen insbesondere die Förderzentren mit den Schwerpunkten:
- emotionale und soziale Entwicklung,
- Sprachförderung,
- Hörschädigung,
- Sehbehinderung sowie
- körperliche und motorische Beeinträchtigungen.
Realschule
Der Realschulabschluss wird nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung am Ende der zehnten Jahrgangsstufe erworben. Auch dieser Abschluss zählt zu den mittleren Schulabschlüssen.
Die zentral konzipierte Abschlussprüfung an der Realschule wird in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik sowie im Profilfach der jeweiligen Wahlpflichtfächergruppe abgelegt.
Als Profilfächer können an Realschulen unter anderem gewählt werden:
- Physik
- Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen
- Französisch
- Kunst, Ernährung und Gesundheit, Sozialkunde, Musik, Werken
Gymnasium
Bei erfolgreichem Abschluss der zehnten Klasse am Gymnasium ist die Versetzung in die elfte Klasse möglich. Dieses Recht, das über die Qualifikationen der mittleren Abschlüsse hinausgeht, beinhaltet automatisch den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses.
Sollte die Erlaubnis zur Versetzung in die elfte Jahrgangsstufe am Ende der zehnten Klasse nicht erteilt werden, kann der mittlere Schulabschluss durch das erfolgreiche Absolvieren der sogenannten Besonderen Prüfung erlangt werden. Die genauen Kriterien hierfür sind in § 67 GSO dargelegt. Diese Besondere Prüfung findet in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache statt. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, wobei die Kenntnisse auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachgewiesen werden müssen.
Wirtschaftsschule
Der Besuch der Wirtschaftsschule schließt mit einer zentral erstellten Abschlussprüfung ab. Der Wirtschaftsschulabschluss gilt ebenfalls als mittlerer Schulabschluss.
Er wird am Ende der zehnten Klasse von dreistufigen und vierstufigen Wirtschaftsschulen oder der elften Klasse von zweistufigen Wirtschaftsschulen abgelegt.
Berufsschule
Für den Erwerb des mittleren Schulabschlusses an der Berufsschule müssen diverse Leistungsnachweise erbracht werden. Die Anerkennung erfolgt erst nach Erfüllung aller erforderlichen Kriterien:
- Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 (geltend ab dem Schuljahr 2010/2011; Absolventen, die ihre Berufsschule vor dem 01.08.2010 beendet haben, konnte der mittlere Schulabschluss nach der damaligen Regelung nur mit einem Notendurchschnitt von 2,50 im Abschlusszeugnis verliehen werden.) und
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
- Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Note 4), die dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts entsprechen (geltend ab dem Schuljahr 2010/2011; Absolventen, die ihre Berufsschule vor dem 01.08.2010 beendet haben, konnte der mittlere Schulabschluss nach der damaligen Regelung nur mit einem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (Note 3) auf dem Niveau eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).
Die Zeugnisausstellung obliegt der besuchten Berufsschule.
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann durch die Englischnote erbracht werden:
- im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss); oder
- im Jahreszeugnis der neunten oder zehnten Klasse eines Gymnasiums (Englisch als Erstsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Spezialschule; oder
- im Zeugnis, das den Erwerb erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule sowie für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss bestätigt; oder
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Um den erforderlichen Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts nachträglich zu erbringen, existieren zudem diverse Optionen:
- Eine Möglichkeit besteht darin, die notwendigen Englischkenntnisse durch die nachträgliche, mit „ausreichend' bewertete Teilnahme an der zentralen Prüfung für den qualifizierenden Mittelschulabschluss im Fach Englisch nachzuweisen. Dieses Einzelprüfungsfach kann als sogenannter „externer Teilnehmer' am Ende jedes Schuljahres abgelegt werden. Eine Anmeldung bei der Mittelschule, an der diese Prüfung stattfinden soll, ist ausreichend.
- Ebenso stellt die erfolgreiche Teilnahme an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch eine weitere Option dar, um die erforderlichen Englischkenntnisse nachzuweisen. Diese Prüfung wird an bayerischen Berufsschulen durchgeführt und prüft berufsbezogene Englischkenntnisse in unterschiedlichen Niveaustufen, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen. Für die Erlangung des mittleren Schulabschlusses ist das erfolgreiche Bestehen einer der angebotenen Zertifikatsprüfungen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) erforderlich. Die Anmeldung muss an der Berufsschule erfolgen, die die Zertifikatsprüfung für die gewählte Berufsgruppe anbietet und der Teilnahme zustimmt. Weiterführende Informationen sind verfügbar unter https://www.isb.bayern.de/schularten/berufliche-schulen/kmk-zertifikatspruefung/.
- Des Weiteren kann die Qualifikation im Fach Englisch durch die Vorlage eines vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkannten Zertifikats nachgewiesen werden. Grundsätzlich sind auch hierfür Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des GeR gefordert. Aus diesem Grund werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausschließlich international anerkannte Sprachzertifikate auf der Niveaustufe B1, die vor einer übergeordneten, unabhängigen Prüfungskommission abgelegt wurden, akzeptiert. Hierzu zählen beispielsweise Cambridge Certificate, IELTS, TOEFL.
Die benötigten Englischkenntnisse werden zudem durch ein vom Staatsministerium generell oder im spezifischen Fall genehmigtes Englisch-Zertifikat bestätigt.
Zur Erlangung des Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschlusses (Quabi) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Anerkennung erfolgt erst, wenn alle geforderten Teilleistungen erbracht wurden:
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali), und
- Abschluss der Berufsausbildung mit einem durchschnittlichen Notenwert von mindestens 3,0 (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, galt bis zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass der mittlere Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 2,50 im Ausbildungsabschlusszeugnis verliehen werden konnte), und
- Nachweis von mindestens ausreichenden (= Note 4) Englischkenntnissen, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, galt bis zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass der mittlere Schulabschluss mit einem Nachweis von mindestens befriedigenden (= Note 3) Englischkenntnissen verliehen werden konnte).
Die Zeugnisausstellung obliegt der Mittelschule, an der der Quali erworben wurde.
Berufsfachschule
Zur Erlangung des mittleren Schulabschlusses der Berufsfachschule (mindestens zweijähriger Dauer) müssen diverse Leistungsnachweise erbracht werden. Eine Anerkennung erfolgt erst nach Erfüllung aller erforderlichen Kriterien:
- Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einem durchschnittlichen Notenwert von mindestens 3,0 (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, galt bis zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass der mittlere Schulabschluss mit einem Notendurchschnitt von 2,50 im Abschlusszeugnis der Berufsfachschule verliehen werden konnte.) und
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und
- Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Note 4), die dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts entsprechen (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsfachschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, konnte der mittlere Schulabschluss nach der damaligen Regelung nur mit einem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse (Note 3) auf dem Niveau eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts verliehen werden).
Die Zeugnisausstellung obliegt der besuchten Berufsfachschule.
Der Nachweis der Englischkenntnisse kann durch die Englischnote erfolgen:
- im Abschlusszeugnis einer Haupt-/Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss); oder
- im Jahreszeugnis der neunten oder zehnten Klasse eines Gymnasiums (Englisch als Erstsprache), einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder einer Spezialschule; oder
- im Zeugnis, das den Erwerb erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule sowie für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss bestätigt; oder
- im Abschlusszeugnis der Berufsschule.
Um den Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse auf dem Niveau eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts nachträglich zu erbringen, existieren zudem diverse Optionen:
- Eine Möglichkeit besteht darin, die notwendigen Englischkenntnisse durch die nachträgliche, mit „ausreichend' bewertete Teilnahme an der zentralen Prüfung für den qualifizierenden Mittelschulabschluss im Fach Englisch nachzuweisen. Dieses Einzelprüfungsfach kann als sogenannter „externer Teilnehmer' am Ende jedes Schuljahres abgelegt werden. Eine Anmeldung bei der Mittelschule, an der diese Prüfung stattfinden soll, ist ausreichend.
- Ebenso stellt die erfolgreiche Teilnahme an der KMK-Zertifikatsprüfung Englisch eine weitere Option dar, um die erforderlichen Englischkenntnisse nachzuweisen. Diese Prüfung wird an bayerischen Berufsschulen durchgeführt und prüft berufsbezogene Englischkenntnisse in unterschiedlichen Niveaustufen, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen. Für die Erlangung des mittleren Schulabschlusses ist das erfolgreiche Bestehen einer der angebotenen Zertifikatsprüfungen auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GeR) erforderlich. Die Anmeldung muss an der Berufsschule erfolgen, die die Zertifikatsprüfung für die gewählte Berufsgruppe anbietet und der Teilnahme zustimmt. Weiterführende Informationen sind verfügbar unter https://www.isb.bayern.de/schularten/berufliche-schulen/kmk-zertifikatspruefung/.
- Des Weiteren kann die Qualifikation im Fach Englisch durch die Vorlage eines vom Staatsministerium allgemein oder im Einzelfall anerkannten Zertifikats nachgewiesen werden. Grundsätzlich sind auch hierfür Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des GeR gefordert. Aus diesem Grund werden vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus ausschließlich international anerkannte Sprachzertifikate auf der Niveaustufe B1, die vor einer übergeordneten, unabhängigen Prüfungskommission abgelegt wurden, akzeptiert. Hierzu zählen beispielsweise Cambridge Certificate, IELTS, TOEFL.
Die benötigten Englischkenntnisse werden zudem durch ein vom Staatsministerium generell oder im spezifischen Fall genehmigtes Englisch-Zertifikat bestätigt.
Zur Erlangung des Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschlusses (Quabi) müssen verschiedene Teilleistungen nachgewiesen werden. Eine Anerkennung erfolgt erst, wenn alle geforderten Teilleistungen erbracht wurden:
- Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali), und
- Abschluss der Berufsausbildung mit einem durchschnittlichen Notenwert von mindestens 3,0 (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, galt bis zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass der mittlere Schulabschluss mit einem durchschnittlichen Notenwert von 2,50 im Ausbildungsabschlusszeugnis verliehen werden konnte), und
- Nachweis von mindestens ausreichenden (= Note 4) Englischkenntnissen, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen (geltend seit dem Schuljahr 2011/2012; für Absolventen, die ihre Berufsausbildung vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, galt bis zu diesem Zeitpunkt die Regelung, dass der mittlere Schulabschluss mit einem Nachweis von mindestens befriedigenden (= Note 3) Englischkenntnissen verliehen werden konnte).
Die Zeugnisausstellung obliegt der Mittelschule, an der der Quali erworben wurde.
Sonstige Schulen
Die Ausbildung an der Abendrealschule endet mit einer zentralen Abschlussprüfung. Ein erfolgreiches Bestehen führt zum Erwerb des Realschulabschlusses, welcher einen mittleren Schulabschluss darstellt.
Allen Schülerinnen und Schülern des Abendgymnasiums, die die Jahrgangsstufe I erfolgreich absolviert haben, wird der mittlere Schulabschluss im Jahreszeugnis bescheinigt.
Ferner besteht die Möglichkeit, den mittleren Schulabschluss unter Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 67 GSO durch die Besondere Prüfung zu erwerben.
Allen Schülerinnen und Schülern des Kollegs, die die Jahrgangsstufe I erfolgreich absolviert haben, wird der mittlere Schulabschluss im Jahreszeugnis bescheinigt.
Ebenso ist es möglich, den mittleren Schulabschluss bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 67 GSO über die Besondere Prüfung zu erlangen.
Wer die fünfte Klasse einer Höheren Schule an einer Europäischen Schule erfolgreich abschließt, erwirbt damit automatisch den mittleren Schulabschluss.
Für den mittleren Schulabschluss ist entweder das Zeugnis der Fachschulreife einer Fachschule oder das Abschlusszeugnis einer mindestens einjährigen bayerischen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung erforderlich.
Den mittleren Schulabschluss erlangt man durch das Abschlusszeugnis des Fachschulreifelehrgangs, einer Fachschule des Bundesgrenzschutzes oder durch das Abschlusszeugnis des Realschullehrgangs.
Berufstätige
Berufstätige können den mittleren Schulabschluss durch ein Zeugnis über eine erfolgreich absolvierte Meisterprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung erlangen, oder durch ein Zeugnis einer bayerischen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer über eine der nachfolgend genannten, erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsprüfungen:
- Betriebswirt im Handwerk/Betriebswirtin im Handwerk
- (Geprüfter) Bilanzbuchhalter/(Geprüfte) Bilanzbuchhalterin
- Fachkaufmann/Fachkauffrau in verschiedenen Fachrichtungen
- Fachwirt/Fachwirtin in verschiedenen Fachrichtungen
- Geprüfter Handelsassistent/Geprüfte Handelsassistentin
- Sparkassenbetriebswirt/Sparkassenbetriebswirtin
- Verkaufsleiter/Verkaufsleiterin im Nahrungsmittelhandwerk
- (Geprüfter) Wirtschaftsassistent/(Geprüfte) Wirtschaftsassistentin
- Geprüfter Wirtschaftsinformatiker/Geprüfte Wirtschaftsinformatikerin
Alternativ ist dies über ein Zeugnis der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau oder eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft möglich, das eine der nachstehend genannten, erfolgreich abgeschlossenen Fortbildungsprüfungen bescheinigt:
- Geprüfter Natur- und Landschaftspfleger/Geprüfte Natur- und Landschaftspflegerin
- Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Rechnungswesen
- Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Besamungswesen
- Geprüfter Fachagrarwirt/Geprüfte Fachagrarwirtin Baumpflege und Baumsanierung
- Fachwirt/Fachwirtin Head-Greenkeeper
- Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierproduktion
- Fachagrarwirt/Fachagrarwirtin Erneuerbare Energien - Biomasse
Stand: 21. Juni 2024