oakboss.pages.dev

Nachweis deutscher Sprachkenntnisse

Willkommen auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes

· Bei offensichtlicher Eignung der deutschen Sprachkenntnisse, das heißt, wenn bei der Antragsstellung in der Botschaft im Gespräch umgehend und zweifelsfrei erkennbar wird, dass Sie über die erforderlichen sprachlichen Fertigkeiten verfügen. Dies ist üblicherweise nur dann der Fall, wenn Ihre Deutschkenntnisse deutlich über dem geforderten A1-Niveau angesiedelt sind. Falls jedoch Unsicherheiten bezüglich der Offensichtlichkeit des Sprachniveaus bestehen, ist die Vorlage eines Sprachzertifikats obligatorisch.

· Geringer Integrationsbedarf: Ein offensichtlich geringer Bedarf an Integration wird normalerweise angenommen, wenn Sie einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare berufsqualifizierende Ausbildung besitzen oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen, die regelmäßig eine solche Qualifikation erfordert, und Sie innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens der Arbeitssuche eine entsprechende Beschäftigung in Deutschland aufnehmen werden und sich sodann ohne staatliche Unterstützung in das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Leben Deutschlands integrieren können. Sämtliche dieser drei Bedingungen (Qualifikation, positive Erwerbsprognose, positive Integrationsprognose) müssen unbedingt erfüllt sein. Die bloße Vorlage eines Hochschulabschlusses, ohne dass die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, reicht regelmäßig nicht aus, um den geringen Integrationsbedarf bestätigen zu können!

· Falls nur ein vorübergehender Aufenthalt in Deutschland avisiert ist.

· Im Falle einer erneuten Einreise nach Deutschland, sprich, wenn der oder die Antragstellerin zuvor bereits einmal mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetz in Deutschland ansässig war.

· Wenn es der Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder einer Behinderung auf Dauer nicht möglich ist, eine fremde Sprache zu erlernen.

· Sie als sorgeberechtigter Elternteil mit Ihrem minderjährigen deutschen Kind nach oder gemeinsam mit diesem nach Deutschland übersiedeln oder der Nachzug zu Ihrem noch ungeborenen Kind erfolgt, welches bei der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wird. Dies gilt, wenn der in Deutschland lebende Ehepartner die Staatsangehörigkeit eines der in § 41 Aufenthaltsverordnung aufgeführten Staaten innehat oder in Deutschland freizügigkeitsberechtigt ist, also Staatsbürger eines Mitgliedstaates der EU (ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder der EWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist.

· Beim Nachzug zu ausländischen Spezialisten, Forschern und Selbstständigen, sofern der Ehepartner im Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder eines Aufenthaltstitels gemäß § 18a AufenthG, § 18b Absatz 1 AufenthG, § 18c Absatz 3 AufenthG, § 18d AufenthG, § 18f AufenthG, § 19c Absatz 1 AufenthG für eine Tätigkeit als leitender Angestellter, Führungskraft, Unternehmensspezialist, Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 AufenthG oder § 21 AufenthG ist.

· Wenn der Hauptberechtigte unmittelbar vor der Zuteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG, § 18b Absatz 1 AufenthG, § 18d AufenthG, § 19c Absatz 1 AufenthG für eine Tätigkeit als leitender Angestellter, Führungskraft, Unternehmensspezialist, Wissenschaftler, Gastwissenschaftler, Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 AufenthG oder § 21 AufenthG innehatte.

· Beim Nachzug zu Personen mit Schutzstatus, vorausgesetzt, die Ehe bestand bereits zu dem Zeitpunkt, als diese Person ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegte.

Eine Ausnahme liegt ferner vor, wenn es dem Ehegatten aufgrund besonderer Gegebenheiten im Einzelfall nicht möglich oder nicht zumutbar ist, vor der Einreise Anstrengungen zur Erlangung einfacher Deutschkenntnisse zu unternehmen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sprachkurse im betreffenden Land durchgängig nicht angeboten werden, deren Teilnahme mit einem signifikanten Sicherheitsrisiko verbunden ist oder keine sonstigen vielversprechenden Alternativen (beispielsweise über Bücher oder online) zum Spracherwerb und dessen Nachweis bestehen.

Sofern Sie die Ansicht vertreten, dass eine derartige Ausnahme auf Sie zutrifft, obliegt es Ihnen, das Vorliegen des jeweiligen Grundes für diese Ausnahme bei der Beantragung entsprechend zu belegen.

Erlernen Sie Deutsch mit dem Goethe-Institut - vor Ort oder online

Einen vollständigen Übungssatz für die Prüfung, mit dem Sie sich selbstständig auf den Sprachtest „Start Deutsch 1' vorbereiten können, sowie Informationen zu Online-Kursen finden Sie auf der Webseite des Goethe-Instituts.

Deutsch lernen mit dem Online-Angebot der Deutschen Welle

Die Deutsche Welle stellt zahlreiche interaktive Möglichkeiten zum Deutschlernen zur Verfügung. Auf ihrer Webseite finden Sie kostenfreie Deutschkurse für Anfänger und Fortgeschrittene in annähernd dreißig Sprachen. Dort sind außerdem Podcasts zugehöriger Sendungen, Videolektionen und Hörspiele aufgeführt. Sie können ebenso den von der Deutschen Welle gemeinsam mit dem Goethe-Institut entwickelten Audio-Sprachkurs „Radio D' nutzen. Personen ohne oder mit rudimentären Vorkenntnissen können die Audioepisoden von Radio D herunterladen oder als Podcast abonnieren.

Ausführlichere Informationen zu Sprachkompetenzen auf der Niveaustufe A1 liefert der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen: http://www.goethe.de/ger

Goethe-Institut und seine Kooperationspartner weltweit, die Deutschkurse und/oder Prüfungen des Goethe-Instituts anbieten: http://www.goethe.de/standorte

Informationen und Angebote zum Deutschlernen des Goethe-Instituts:

http://www.goethe.de/fernunterricht
http://www.goethe.de/sd1 (Beispielprüfung des Goethe-Zertifikats A1 „Start Deutsch 1')

Informationen und Angebote zum Deutschlernen der Deutschen Welle:

http://www.dw.de/deutschlernen