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Preis für Velos bei der SBB

Mit dem Fahrrad im Zug unterwegs

Sowohl Herr als auch Frau Schweizer zeigen sich im Allgemeinen recht zufrieden mit der Mitnahme ihrer Fahrräder im öffentlichen Nahverkehr (ÖV) sowie anderen Transportmitteln. Dies ging aus einer Erhebung hervor, die von der TCS Mobilitätsberatung unter Nutzern des öffentlichen Verkehrs aus der gesamten Schweiz durchgeführt wurde. Gemäß dieser Befragung werden Fahrräder vorrangig in Zügen transportiert, wohingegen die Mitnahme von Fahrrädern in Straßenbahnen, Stadt- und Überlandbussen, auf Schiffen und Seilbahnen eine eher untergeordnete oder nur lokal begrenzte Bedeutung hat.

Ihr Fahrrad im Zug: Wichtige Hinweise

  • Sollten Sie ausgedehnte Reisen mit dem öffentlichen Verkehr und Ihrem Fahrrad planen, ist eine vorausschauende Planung unerlässlich.
  • Achten Sie auf die ausgewiesenen Fahrradsymbole: Auf Linien, die mit einem Fahrradsymbol ¹ gekennzeichnet sind, ist eine Reservierung zwingend erforderlich. Strecken mit einem durchgestrichenen Fahrradsymbol ² hingegen verbieten die eigenständige Fahrradmitnahme.

1: Eine Fahrradreservierung ist obligatorisch.

2: Die eigenständige Fahrradmitnahme ist untersagt.

  • Für kürzere Strecken ist der Erwerb eines speziellen Fahrrad-Strecken- oder Verbundtickets für Ihr Rad notwendig.
  • Ein Tagesarrangement für Fahrräder kostet derzeit fünfzehn Schweizer Franken. Dieses Ticket gewährt die Mitnahme auf den meisten ÖV-Routen (wie beispielsweise SBB, BLS, RhB, Postauto). Insbesondere bei Bergbahnen und auf Schiffen sollten Sie die Gültigkeit detailliert prüfen lassen. Darüber hinaus existiert eine Mehrtageskarte für Fahrräder zum Preis von neunzig Schweizer Franken, welche die Mitnahme an sechs frei wählbaren Tagen ermöglicht.
  • Für häufige Reisende mit dem Fahrrad bietet sich der Abschluss des Velopasses an - dies ist im Grunde ein Jahresabonnement für Fahrräder - für zweihundertsechzig Schweizer Franken pro Jahr.
  • Es ist ratsam, sich im Vorfeld über den genauen Geltungsbereich der Fahrradtickets (Tageskarte und Velopass) zu informieren, da dieser nicht immer deckungsgleich mit dem eines regulären Generalabonnements (GA) ist. Zusätzliche Informationen hierzu sind auf Swisspass in Form eines PDF-Dokuments verfügbar.
  • Fahrräder von Kindern unter sechs Jahren dürfen kostenfrei befördert werden. Größere Kinder (im Alter von sechs bis unter sechzehn Jahren) können ihr Kinderfahrrad oder ihr Fahrrad mit Windschattenvorrichtung ebenfalls ohne zusätzliche Kosten mitnehmen, vorausgesetzt, sie werden von einer erwachsenen Person (ab sechzehn Jahren) begleitet. Kinder, die über ein eigenes Familien-GA verfügen, dürfen ihr Fahrrad auch ohne Begleitung kostenfrei transportieren.
  • Bei Gruppenausflügen ist anstelle der eigenständigen Fahrradmitnahme der Fahrradversand oder eine Fahrradvermietung eine empfehlenswertere Alternative.

Unterwegs mit Fahrrad und Zug: Unsere Ratschläge

  • Wenn das Vorderrad demontiert und sicher in einer Fahrradtasche (wie beispielsweise der Tranzbag) verstaut ist, kann das Fahrrad ohne zusätzliche Kosten transportiert werden, solange im Transportmittel ausreichend Platz vorhanden ist.
  • Fahrradversand: Es besteht die Möglichkeit, Fahrräder im Voraus versenden zu lassen. Der Versand üblicher Fahrräder (maximal 2,0 Meter x 0,8 Meter x 1,0 Meter) sowie unbeladener Fahrradanhänger (bis zu 23 Kilogramm) kostet zwanzig Schweizer Franken. Die Aufgabe von E-Bikes (maximal 2,0 Meter x 0,8 Meter x 1,0 Meter) schlägt mit dreißig Schweizer Franken zu Buche. Auch Sonderfahrräder wie Tandems oder Liegeräder (2,4 x 0,9 x 1,1 Meter) können für dreißig Schweizer Franken versendet werden. Neben dem Versand von Bahnhof zu Bahnhof ist es möglich, sämtliche Fahrradkategorien auch von Tür zu Tür zu versenden, beispielsweise direkt von Ihrem Zuhause zur Ferienwohnung. Nähere Informationen zum Fahrradversand finden Sie bei der SBB.
  • An zahlreichen Bahnhöfen stehen Fahrräder zur Ausleihe bereit, beispielsweise unter www.rentabike.ch.