Förderung thermischer Sanierung
Förderantrag thermisch-energetische Sanierung
Die Stadt Wien unterstützt die thermisch-energetische Sanierung von Einfamilien- und Kleingartenhäusern.
Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
- Kostenvoranschläge
- Kopien des genehmigten Grundrisses und des Baubescheids
- Bestandsenergieausweis
- Energieausweis nach der Sanierung
Sie können sich auch mit Ihrem Stadt Wien Konto online anmelden.
Allgemeine Informationen
Die Stadt Wien fördert die Sanierung der Gebäudehülle, was zu einer deutlichen Senkung des Heizwärmebedarfs führt. Die Reduktion von Wärmeverlusten aller wärmeabgebenden Bauteile der Gebäudehülle ist essentiell. Mögliche Maßnahmen umfassen beispielsweise die Dämmung von Außenwänden, Mauern, Decken, Dächern und Kellern oder die Erneuerung von Fenstern und Türen. Zusätzlich können auch hocheffiziente alternative Energiesysteme wie Wärmepumpen oder Fernwärmeanschlüsse gefördert werden.
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Folgende Personen können eine Förderung erhalten:
- Eigentümer von Einfamilien- oder Kleingartenhäusern
- Pächter von Kleingartenhäusern
Für folgende Objekte können Anträge gestellt werden:
- Das zu sanierende Objekt wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die Baugenehmigung ist mindestens 20 Jahre alt.
Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht berücksichtigt.
Fristen und Termine
- Die Bauarbeiten müssen spätestens 6 Monate nach Zusicherung beginnen.
- Die Arbeiten müssen innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen werden.
- Rechnungen dürfen maximal 6 Monate vor Antragstellung datiert sein.
Die Förderstelle kann im Einzelfall eine Frist für die Einreichung aller Unterlagen festlegen. Nicht Einhaltung dieser Frist führt zur Ablehnung des Antrags.
Zuständige Stelle
Infopoint Wohnungsverbesserung
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle (MA 50)
Technische Stadtentwicklung (MA 25)
20., Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock
Telefon: +43 1 4000-74860
Fax: +43 1 4000-99-74879
Email: wv@ma50.wien.gv.at
Infopoint Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr. Termine nur per Online-Reservierung oder Telefonvereinbarung.
Persönliche Termine erfordern eine vorherige Online-Reservierung oder telefonische Vereinbarung:
Online-Terminreservierung
Telefon: +43 1 4000-74860
Anträge und Unterlagen senden Sie bitte per Email: wv@ma50.wien.gv.at oder online, per Fax (+43 1 4000-997 48 79) oder per Post:
Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
20., Maria-Restituta-Platz 1
Verfahrensablauf
Bau- und Abrechnungsprozess
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Kostenvoranschläge
- Baugenehmigung oder Bauanzeige
- Einreichplan
- Grundbuchauszug
- Bestands- und Sanierungsenergieausweise
- Feststehende Grundrisse
- Belege aller förderfähigen Kosten von berechtigten Unternehmen
- Herstellerzertifikat des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) der Fenster nach Fertigstellung
Sollten Sie einen geänderten Energieausweis für die Endabrechnung verwenden, müssen Sie die geänderten energiebezogenen Daten der Baubehörde gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) mitteilen.
Kosten und Finanzierung
Der Antrag selbst ist kostenfrei.
Förderbeträge:
- Für Sanierungen von Einfamilien- und Kleingartenhäusern kann bei Einhaltung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,45 x HWB-nstEG (Heizwärmebedarf Niedrigstenergiegebäude) eine Förderung in Höhe von maximal 30 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 8.000 Euro gewährt werden.
- Bei Einhaltung des thermischen Mindeststandards von maximal 1,30 x HWB-nstEG kann eine Förderung von maximal 35 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch maximal 12.000 Euro gewährt werden.
- Für die Installation von Zentralheizungen mit hocheffizienten Alternativen oder die Modernisierung bestehender Systeme kann ein einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag von maximal 35 % der Kosten, maximal 8.000 Euro, gewährt werden.
- Für Maßnahmen mit hocheffizienten Alternativen wie Geothermie, Grundwasser oder Abwärme kann ein zusätzlicher einmaliger nicht rückzahlbarer Beitrag von 4.000 Euro gewährt werden.
- Bei Teilsanierungen, die zu einer Einsparung von mindestens 40 % des Referenz-Heizwärmebedarfs führen, kann eine Förderung von 25 % der Kosten, maximal 4.000 Euro, gewährt werden.
Die Auszahlung der Fördergelder orientiert sich am verfügbaren Budget und stellt keinen Rechtsanspruch dar.
Die Abrechnung erfolgt über die Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen - Buchhaltungsabteilung 1.
Antragsformular
Zusätzliche Informationen
Die Stadt Wien kontrolliert die Verwendung der Förderung. Sie müssen den Sachverständigen Zutritt zu Ihrem Objekt gewähren und die erforderlichen Informationen liefern.
Weitere Fördermöglichkeiten:
Bundesförderungen können mit der Förderung der Stadt Wien kombiniert werden.
Online-Formular: Sanierungsscheck für Private 2023/2024
Rechtliche Grundlagen:
Stadt Wien | Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle
Kontaktformular