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Arzneimittel bei Gürtelrose: Unerwünschte Begleiterscheinungen

Herpes Zoster, bekannt als Gürtelrose, findet seine Ursache, vergleichbar den Windpocken (Varizellen), in den Varizella-Zoster-Viren. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit für jede Person, die einst eine Windpockeninfektion durchlitten hat, Herpes Zoster zu entwickeln.

Ein Großteil der Erwachsenen ab dem fünfzigsten Lebensjahr hat in ihrem Dasein eine Windpockenerkrankung erlebt. Hierbei persistieren die viralen Erreger im menschlichen Organismus, insbesondere in den Nervenzellen, wo sie sich festsetzen. Verliert das Immunsystem (etwa im fortgeschrittenen Lebensalter) an Kraft, können diese Viren, eine sogenannte Virus-Reaktivierung erfahrend, erneut in Aktion treten und einen quälenden Hautausschlag, den Herpes Zoster (Gürtelrose), auslösen. Selbst nach dem Abheilen des Hautausschlags können die peinigenden Entzündungen der Nerven für eine beträchtliche Dauer fortbestehen, was als postherpetische Neuralgie bezeichnet wird. Primär sind Personen im höheren Lebensalter sowie Individuen mit einer beeinträchtigten Immunabwehr von der Gürtelrose betroffen oder leiden unter ihr.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht eine klare Empfehlung für die Schutzimpfung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mittels eines inaktivierten Impfstoffs aus:

  • Für sämtliche Individuen ab dem sechzigsten Lebensjahr.
  • Sämtlichen Personen, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Immunabwehr infolge einer Krankheit oder Therapie beeinträchtigt ist.
  • Allen Menschen ab 50 Jahren mit vorbestehenden chronischen Leiden, beispielsweise Diabetes mellitus, rheumatoider Arthritis, chronisch-entzündlichen Darmleiden, COPD (als chronisch obstruktive Lungenerkrankung bekannt) sowie Asthma bronchiale.

Übertragungswege

Herpes Zoster (Gürtelrose) resultiert aus viralen Erregern, welche nach einer vorangegangenen Windpockenerkrankung bereits im Körper persistieren. Diese Pathogene, die ursprünglich die Windpocken auslösten, vermögen nach etlichen Jahren erneut zu reaktivieren und einen Herpes Zoster (Gürtelrose) zu verursachen.

Windpocken erweisen sich als äußerst kontagiös. Nahezu jedes Individuum, das bisher noch keine Varizellen (Windpocken) durchgemacht hat, erkrankt bei engem Kontakt mit einer infizierten Person ebenfalls. Die Übertragung des Varizella-Zoster-Virus erfolgt überwiegend mittels respiratorischer Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen (Tröpfcheninfektion) freigesetzt werden. Doch ebenso ist das Exsudat der Varizellen-Bläschen infektiös, was das Auftreten von Schmierinfektionen begünstigt. Die viralen Partikel bleiben für etliche Tage außerhalb des Wirtes lebensfähig. Folglich ist eine Übertragung auch über kontaminierte Oberflächen, wie zum Beispiel Türklinken, denkbar.

Herpes Zoster (Gürtelrose) weist eine geringere Ansteckungsgefahr auf. Allein der Inhalt der Bläschen des Hautausschlags birgt ein infektiöses Potenzial. Ein Infektionsrisiko besteht für Individuen, die weder eine Windpockenerkrankung erlitten noch eine Immunisierung gegen Varizellen erhalten haben. Diese Art der Infektion führt initial zu einer Varizellen-Erkrankung.

Im Falle von Windpocken sind die infizierten Personen bereits ein bis zwei Tage, bevor der Hautausschlag sichtbar wird, kontagiös. Die Infektiosität sowohl bei Varizellen als auch bei Herpes Zoster (Gürtelrose) nimmt ihr Ende, sobald die Bläschen vollständig verkrustet sind, was ungefähr fünf bis sieben Tage nach dem initialen Erscheinen des Exanthems der Fall ist.

Verlauf der Erkrankung

Im Rahmen einer Gürtelrose erfahren die in den Nervenzellen latent verbleibenden Varizella-Zoster-Viren, die einst die Windpocken auslösten, eine Reaktivierung.

Nach einem präliminären Stadium von Malaise, Cephalgien und Myalgien, das ein bis zwei Tage vor dem manifesten Krankheitsbeginn einsetzt, kennzeichnet sich der Erkrankungsstart durch Pruritus und erhöhte Temperatur, wobei Fieberwerte von über neununddreißig Grad Celsius selten sind. Typischerweise manifestiert sich bei einem Herpes Zoster anfänglich ein stechender oder brennender Schmerz. Darauffolgend entstehen seröse Vesikel, welche sich zu einem segmentalen, bandähnlichen Ausschlag formieren und typischerweise am Thorax, Abdomen oder Kopf unilateral ausbreiten. Bei zwölf bis zwanzig Prozent der Betroffenen persistiert das Schmerzempfinden an der affektierten Körperregion selbst nach der Remission des Ausschlags für mehrere Monate oder sogar Jahre, ein Zustand, der als postherpetische Neuralgie (PHN) bekannt ist. Die größte Anfälligkeit, an Gürtelrose zu erkranken, zeigen Personen im fortgeschrittenen Lebensalter oder solche mit einer vorliegenden Immunschwäche.


Die STIKO rät nachdrücklich zur Immunisierung gegen Herpes Zoster (Gürtelrose) mittels eines Totimpfstoffes, um sowohl der Gürtelrose selbst als auch den chronisch persistierenden Nervenschmerzen (postherpetische Neuralgie) vorzubeugen:

  • Allen Individuen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sämtlichen Personen ab 50 Jahren, deren Immunabwehr beeinträchtigt ist (wie etwa infolge einer Krankheit, nach einer Knochenmark- oder Organtransplantation, oder bei einer laufenden immunsuppressiven Behandlung).
  • Allen Personen ab dem 50. Lebensjahr, die an einem schwerwiegenden Grundleiden laborieren (zum Beispiel chronischen Lungenerkrankungen wie COPD oder Asthma bronchiale, chronischen Nieren- oder Darmerkrankungen, rheumatoider Arthritis, systemischem Lupus erythematodes oder Diabetes mellitus).

Die doppelte Immunisierung mittels des Totimpfstoffs kann Personen ab dem fünfzigsten Lebensjahr effektiv vor Herpes Zoster (Gürtelrose) sowie der postherpetischen Neuralgie bewahren: Ab einem Alter von 50 Jahren beläuft sich die Schutzeffizienz gegenüber Herpes Zoster auf zweiundneunzig Prozent, während der Schutz vor neuropathischen Schmerzen (postherpetischer Neuralgie) zweiundachtzig Prozent erreicht. Obgleich der Impfschutz gegen Herpes Zoster mit fortgeschrittenem Alter geringfügig abnimmt, liegt er bei Personen jenseits des siebzigsten Lebensjahres noch bei rund neunzig Prozent.

Der inaktivierte Impfstoff gegen Gürtelrose ist für Individuen ab dem fünfzigsten Lebensjahr (bei gesteigertem Herpes Zoster-Risiko bereits ab achtzehn Jahren) autorisiert und wird in zwei Dosen mit einem Intervall von minimal zwei bis maximal sechs Monaten appliziert.

Sofern die Immunisierung aufgrund einer der aufgeführten Vorerkrankungen indiziert ist, sollte der optimale Zeitpunkt der Impfung (insbesondere bei Therapien, die immunsuppressiv wirken) unbedingt mit der behandelnden Medizinerin oder dem behandelnden Mediziner erörtert werden.

Auch Individuen, die schon früher eine Gürtelrose (Herpes Zoster) durchlitten hatten, können die Schutzimpfung mit dem Totimpfstoff erhalten. Im Falle einer manifesten Herpes-Zoster-Erkrankung ist es ratsam, die Immunisierung zu verschieben, bis die Krankheit abgeschlossen und die Symptome vollständig zurückgebildet sind.

Für die zuvor aufgeführten Personengruppen tragen die öffentlichen Krankenkassen die Kosten der Immunisierung mit dem Totimpfstoff. Typischerweise erstatten auch die meisten privaten Krankenversicherer die Aufwendungen für diese Impfung.

Eine Impfung ist kontraindiziert bei bekannter Hypersensibilität gegenüber einem Bestandteil des Impfstoffes oder bei Vorliegen einer akuten, schwerwiegenden und fieberhaften Erkrankung.


Die Ständige Impfkommission (STIKO) spricht seit der Jahresmitte von 2018 eine Empfehlung für die Schutzimpfung gegen Gürtelrose (Herpes Zoster) mittels eines inaktivierten Impfstoffs aus; dies gilt für alle Individuen ab dem sechzigsten Lebensjahr und ebenso für Personen mit einem gesteigerten Gesundheitsrisiko ab fünfzig Jahren, welches beispielsweise durch ein kompromittiertes Immunsystem oder eine andere vorbestehende schwerwiegende Erkrankung bedingt ist.

Seit dem Jahr 2019 zählt diese Immunisierung zu den obligatorischen Leistungen der öffentlichen Krankenversicherungen, was bedeutet, dass die Krankenkassen angehalten sind, die Aufwendungen für die Impfung der zuvor genannten Personengruppen zu tragen. Typischerweise erstatten auch die meisten privaten Krankenversicherer die Kosten für diese Immunisierung. Die Impfempfehlung und die damit verbundene Kostenübernahme finden jedoch keine Anwendung auf den ebenso verfügbaren Lebendimpfstoff, da dieser von der STIKO infolge seiner limitierten Effektivität und endlichen Schutzdauer nicht zur routinemäßigen Immunisierung angeraten wird.

Stand: 26.01.2024 (3614)

Nahezu sämtliche in Deutschland aufgewachsenen Erwachsenen, die das fünfzigste Lebensjahr überschritten haben, haben im Laufe ihres Lebens bereits einmal Windpocken durchgemacht. Daher ist es vor der Immunisierung gegen Gürtelrose mit dem Totimpfstoff nicht erforderlich, eine Windpockenerkrankung nachzuweisen. Ausschließlich vor einer anstehenden Therapie, welche das Immunsystem supprimiert, oder einer geplanten Organverpflanzung, ist es ratsam, vorab einen Bluttest durchzuführen, um festzustellen, ob eine Windpockeninfektion bereits stattgefunden hat. Sollte ein aktueller Bluttest vorliegen, der indiziert, dass die betreffende Person nie an Varizellen erkrankt war, ist eine Immunisierung gegen Windpocken durchaus sinnvoll.

Stand: 26.01.2024 (3613)

Herpes Zoster (Gürtelrose) kann rezidivieren. Deshalb ist die Immunisierung mit dem anerkannten Vakzin (Totimpfstoff) auch dann von Nutzen, wenn eine Person bereits eine Episode von Gürtelrose durchgemacht hat. Auf diese Weise lässt sich die Gefahr für nachfolgende Erkrankungsepisoden minimieren.

Die Impfung ist jedoch nicht zur Therapie einer bestehenden Gürtelrose vorgesehen. Dementsprechend sollte die Immunisierung erst dann erfolgen, wenn der Herpes Zoster vollständig abgeheilt ist.

Stand: 22.12.2023 (3617)

Die Dauer des Impfschutzes nach Applikation des Totimpfstoffes ist aktuell noch Forschungsgegenstand und somit nicht abschließend geklärt. Vorläufige Erkenntnisse deuten jedoch darauf hin, dass der Impfschutz gegen Gürtelrose nach vier Jahren lediglich marginal nachlässt (von achtundneunzig auf achtundachtzig Prozent). Zusätzliche Untersuchungen suggerieren, dass die Schutzwirkung sogar über einen noch längeren Zeitraum bestehen bleibt.

Stand: 26.01.2024 (3618)

Die Immunisierung gegen Gürtelrose mittels des angeratenen Totimpfstoffs lässt sich simultan mit einem standardmäßigen, adjuvansfreien inaktivierten Grippeimpfstoff verabreichen. Hinsichtlich der simultanen Ko-Applikation mit anderen Vakzinen, wie etwa dem für Personen ab dem sechzigsten Lebensjahr indizierten Hochdosis-Grippeimpfstoff, existieren bislang keine gesicherten Studienergebnisse.

Stand: 26.01.2024 (3619)

Innerhalb Deutschlands sind zwei unterschiedliche Vakzine gegen Gürtelrose autorisiert und erhältlich: zum einen ein sogenannter Lebendimpfstoff, der attenuierte Viren enthält (Zostavax®, für Personen ab dem fünfzigsten Lebensjahr zugelassen), und zum anderen ein Totimpfstoff (Shingrix®, autorisiert ab achtzehn Jahren), in welchem lediglich virale Antigene präsent sind. Aufgrund seiner limitierten Effektivität und endlichen Schutzdauer wird der Lebendimpfstoff von der STIKO nicht als routinemäßige Immunisierung angeraten.

Der Totimpfstoff erweist sich als effektiver und gewährt einen persistenteren Schutz als der Lebendimpfstoff. Des Weiteren ist der Lebendimpfstoff gerade bei Individuen mit kompromittierter Immunabwehr, die ein erheblich erhöhtes Risiko für Herpes Zoster aufweisen, nicht zur Anwendung geeignet. Aus diesem Sachverhalt heraus empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) seit dem Jahr 2018 die Immunisierung mit dem Totimpfstoff für alle Personen ab sechzig Jahren sowie für jene ab fünfzig Jahren, die bestimmte Grunderkrankungen aufweisen.

Stand: 26.01.2024 (3620)

Ebenso ist es Personen, die früher bereits mit dem Herpes-Zoster-Lebendimpfstoff (Zostavax®) immunisiert wurden, möglich, eine komplette Immunisierung mit zwei Dosen des Herpes-Zoster-Totimpfstoffs (Shingrix®) zu erhalten. Innerhalb einer wissenschaftlichen Untersuchung wurden die Verträglichkeit des Totimpfstoffes sowie die immunologische Antwort (Immunogenität) bei Individuen, die mindestens fünf Jahre zuvor eine Vorimpfung mit dem Lebendimpfstoff erhalten hatten, und bei Personen ohne jegliche Vorimpfung gegenübergestellt. Der Impfstoff erwies sich in beiden Untersuchungsgruppen, sowohl hinsichtlich der Antikörperproduktion als auch der Verträglichkeit, als effektiv und unbedenklich. Folglich gibt es keine Einwände gegen die Verabreichung des Totimpfstoffs nach einer erfolgten Immunisierung mit dem Lebendimpfstoff, wobei ein Intervall von fünf Jahren in der Studie evaluiert wurde. Gemäß US-amerikanischen Richtlinien, wo der Lebendimpfstoff bereits standardmäßig zum Einsatz kam, kann das einzuhaltende Intervall zwischen den Immunisierungen jedoch signifikant kürzer ausfallen. Folglich ist ein minimaler Abstand von zwei Monaten zwischen der Zostavax®-Gabe und der ersten Dosis Shingrix® zu beachten.

Stand: 28.01.2024 (5525)