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Unterstützung für Schwangere

Staatliche Hilfen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung

Mutterschutz und Mutterschaftsleistungen

Wenn Sie berufstätig und schwanger sind, oder ein Kind stillen, gilt für Sie der Mutterschutz, was Ihnen zusteht.

Um Ihr Einkommen zu sichern, falls Sie während Ihrer Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten, können Sie Mutterschaftsleistungen erhalten, was eine finanzielle Hilfe darstellt.

Welche Mutterschaftsleistungen Ihnen zustehen, hängt beispielsweise von Ihrer beruflichen Situation ab. Hier erhalten Sie Auskünfte zum Mutterschaftsgeld, wenn Sie 

Finanzielle Beihilfen für Schwangere mit geringem Einkommen

Wenn Sie schwanger sind und Sozialhilfe oder Bürgergeld beziehen, können Sie

  • einen Zuschuss zu Ihrer Leistung, auch Mehrbedarf genannt, und
  • einmalige Leistungen, beispielsweise für die Erstaustattung Ihres Kindes, bekommen.

Auch wenn Sie wenig verdienen, aber keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder Bürgergeld haben, können Sie ebenso Pauschalbeträge für Erstausstattung oder Zuschläge für den Mehrbedarf beantragen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Jobcenter.

Hier erfahren Sie mehr über die Leistungen, wenn Sie schwanger sind und nur wenig Einkommen haben.

Finanzielle Hilfen für Schwangere in Studium oder Ausbildung

Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin können Sie Mutterschaftsgeld bekommen, sofern Sie einen Nebenverdienst haben.

Falls Sie Schülerin, Auszubildende oder Studentin sind und keinen Nebenjob haben, dann können Sie kein Mutterschaftsgeld beziehen, aber Sie können unter Umständen besondere Unterstützung in Anspruch nehmen.

Hier bekommen Sie weitere Informationen zu den Leistungen für Schülerinnen, Auszubildende oder Studentinnen.

Elterngeld und Elternzeit

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, gedacht zur finanziellen Unterstützung. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die sich um ihr Kind kümmern und es erziehen.

Kindergeld

Kindergeld können Sie nach der Geburt Ihres Kindes beantragen. Es sichert die grundlegende Versorgung Ihrer Kinder ab der Geburt und zumindest bis zu deren achtzehntem Geburtstag.

Werdende Eltern mit kleinen Einkommen

Sollten Sie ein Kind erwarten und ein geringes Einkommen haben, ist es möglich, verschiedene Unterstützungen zu beantragen, wie beispielsweise

Hier finden Sie zusätzliche staatliche Leistungen für Familien.

Hinweis: Wenn Ihr Kind jünger als drei Jahre alt ist und Sie oder der andere Elternteil Bürgergeld beziehen, können Sie oder der andere Elternteil die Betreuung Ihres Kindes selbst übernehmen. Sie oder der andere Elternteil sind in dieser Zeit nicht zur Arbeitssuche oder Annahme einer Beschäftigung verpflichtet. Mehr Informationen finden Sie unter "Betreuung für Kleinkinder".

Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren für Schwangere

Eine Kur in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes bietet Schwangeren die Möglichkeit, eine Auszeit vom Alltag zu nehmen und sich auf die Geburt und das Leben mit Kind vorzubereiten. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und der Auswahl der passenden Klinik.

Schwangere in Notsituationen

Falls Sie sich in einer Notlage befinden, finden Sie hier eine Übersicht von Krisentelefonen und Anlaufstellen, an die Sie sich wenden können.

Ergänzende finanzielle Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" unterstützt schwangere Frauen in Notlagen mit zusätzlichen finanziellen Hilfen. Diese können Sie in einer Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe beantragen. Dort erhalten Sie zudem eine umfassende und vertrauensvolle Beratung.

Den Antrag müssen Sie in der Schwangerschaftsberatungsstelle persönlich stellen. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe, wenn Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort eintragen sowie den Beratungsschwerpunkt "Entgegennahme von Anträgen für die Bundesstiftung Mutter und Kind".

Voraussetzung ist, dass Ihnen andere Hilfen gar nicht, nicht in ausreichender Höhe oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag unbedingt während der Schwangerschaft. Sie können beispielsweise Geld für die Erstausstattung beantragen und damit einen Kinderwagen oder Möbel anschaffen. Die Stiftung kann für eine bestimmte Zeit auch die Betreuungskosten für Ihr Kind übernehmen. Denn Hilfen können auch für die Zeit nach der Geburt, maximal bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, zugesagt werden. Welche Hilfen gewährt werden und wie hoch diese sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Das hängt von den Besonderheiten Ihres Falls ab.

Die Hilfen der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" werden nicht angerechnet auf gesetzliche Leistungen wie zum Beispiel Bürgergeld oder Sozialhilfe.

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BMFSFJ

Checklisten rund um die Geburt

Rund um die Geburt sind zahlreiche Behördengänge und andere Termine zu erledigen.

In unseren praktischen Checklisten rund um die Geburt erhalten Sie detaillierte Informationen und nützliche Tipps. Sie können die Checklisten auch herunterladen und ausdrucken.

Elternbriefe

Die Elternbriefe des Arbeitskreises Neue Erziehung (ANE) versorgen Sie nach der Geburt mit vielen wichtigen Hinweisen zu Ihrem neuen Familienalltag und Informationen rund um die Entwicklung Ihres Babys. Sie bekommen die Briefe im ersten Lebensjahr monatlich per Post nach Hause und danach alle zwei bis drei Monate zugesendet.

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA).

Hier bekommen Sie mehr Informationen zu diesen und weiteren Elternbriefen und wie Sie diese abonnieren können.