Architekt als handwerkliche Leistung steuerlich absetzbar
Sie nutzen eine ältere Browserversion. Dies kann möglicherweise zu Einschränkungen in der Funktionalität sowie Darstellung führen. Wir empfehlen Ihnen daher, einen aktuellen Browser, wie beispielsweise Microsoft Edge, zu verwenden.
Jörg Wilde, Gerhard Jaser
Handwerkliche Tätigkeiten
Steuerlich gefördert sind handwerkliche Arbeiten, die von Eigentümern selbstgenutzter Wohnungen und Gebäude sowie von Mietern beauftragt werden, wie beispielsweise:
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden (beispielsweise Erneuerung von Putz, Maler- und Tapezierarbeiten),
- Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Einbauschränken, Heizkörpern und Heizungsrohren,
- Reparaturen am Gebäude,
- Modernisierung oder Austausch der Kücheneinrichtung
- Reparatur und Instandhaltung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen, die durch die Hausratversicherung abgesichert werden können (beispielsweise Waschmaschine, Spülmaschine, Herd, Fernseher, PC),
Dienstleistungen für nachträgliche Hausanschlüsse an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsnetze, wie zum Beispiel:
- Lohnkosten für den Anschluss an das Trinkwasser- und Abwassernetz,
- der stromleitenden Kabel im Haus oder
- für die Ermöglichung der Nutzung von Fernsehen und Internet sowie
- die Kosten für die Weiterführung der Anschlüsse innerhalb des Haushalts.
Für die Kosten erstmaliger Anschlüsse im Zuge einer Neubaumaßnahme wird die Steuerermäßigung nicht bewilligt.
Zusatzleistungen zur Vorbereitung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen, wie etwa für Architekten oder Statiker, sollen nicht begünstigt sein, da es sich hierbei nicht um reine Handwerkerarbeiten handelt. Nach Sinn und Zweck des Gesetzes (Bekämpfung von Schwarzarbeit) wäre die Anerkennung jedoch durchaus zu befürworten. Offensichtlich gehen Gesetzgeber und Finanzbehörden von der falschen Vorstellung aus, dass es in den freien Berufen keine Schwarzarbeit gäbe.
Entsorgung als zusätzliche Leistung
Aufwendungen, bei denen die Abfallentsorgung im Mittelpunkt steht, sind gleichfalls nicht begünstigt. Dies gilt nicht, wenn die Entsorgung eine untergeordnete Leistung zur Hauptleistung darstellt a...
Meistgelesene Artikel Top-Themen Downloads
Weitere Produkte zu diesem Themenbereich:
Unser Bestreben ist es, Ihnen eine auf Ihre speziellen Bedürfnisse zugeschnittene Webseite anzubieten. Um Ihnen relevante sowie nützliche Inhalte, Aktionen und Dienstleistungen präsentieren zu können, benötigen wir Ihr Einverständnis zur Verwendung Ihrer persönlichen Daten. Wir bedienen uns des Services eines externen Anbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Webseite auszuwerten.
Durch Ihre Zustimmung profitieren Sie von einer personalisierten Webseiten-Erfahrung und dem Zugang zu interessanten Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen werden.
Wir achten Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Informationen. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erfassen und auf welche Art wir sie einsetzen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Zustimmung jederzeit zu widerrufen.