Flüssigkeitsbeschränkungen im Handgepäck
Wesentliche Ratschläge für Flugreisende
Ob ein Urlaub in der Sommerzeit, ein Kurztrip in eine Metropole oder die Erkundung anderer Nationen und Kulturen. Jede Reise nimmt ihren Anfang mit dem ersten Schritt, und dieser ist meist die Anreise. Hierbei hat sich neben der Anreise mit dem eigenen Fahrzeug insbesondere die Fortbewegung per Flugzeug etabliert.
Eine Zusammenstellung von nützlichen Hinweisen für die Flugreise - wie Parkmöglichkeiten am Flughafen, Gepäckbestimmungen, Informationen zur Ticketannullierung und vieles mehr - wurde von Clubtouristik vorgenommen.
Wer beabsichtigt, Handgepäck mit in die Flugzeugkabine zu nehmen, wird mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Welche Abmessungen darf das Gepäckstück aufweisen und welche Gewichtsbeschränkungen gelten? Welche Gegenstände sind gestattet und welche sind untersagt?
Die Vorschriften bezüglich des Handgepäcks variieren erheblich zwischen den einzelnen Fluggesellschaften. Für die meisten Flugunternehmen ist ein Gepäckstück pro Reisendem im Handgepäck zulässig. Am Flughafen wird dies, insbesondere bei Fluggesellschaften mit besonders günstigen Tarifen, sorgfältig überprüft, wobei die Bordtrolleys bereits vor der Sicherheitskontrolle gewogen werden.
Bei einer Vielzahl von Fluggesellschaften, wie beispielsweise Austrian Airlines, liegen die maximal zulässigen Abmessungen bei fünfundfünfzig mal vierzig mal dreiundzwanzig Zentimetern, während das Höchstgewicht acht Kilogramm nicht überschreiten darf. Oftmals ist es erlaubt, zusätzlich zum eigentlichen Handgepäckstück einen persönlichen Gegenstand, wie beispielsweise eine Handtasche oder einen Aktenkoffer, mit in die Kabine zu nehmen.
Ratschlag des ÖAMTC
Es ist ratsam, die Bestimmungen für das mitzuführende Handgepäck bei der Fluglinie vor dem Abflug zu konsultieren, da sowohl die erlaubten Maße als auch das zulässige Gewicht des Gepäckstücks je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein können.
Auf allen Flugverbindungen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, in die Schweiz und nach Island sind spezielle Sicherheitsvorschriften für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck zu beachten.
Flüssige Substanzen und halbfeste Produkte, dazu zählen beispielsweise Körperpflegeartikel wie Zahnpasta, Rasierschaum, Haarstyling-Gel, Lippenstifte, Parfüm, Gesichtscremes, Wimperntusche und flüssige Lippenbalsame, dürfen im Handgepäck nur unter folgenden Bedingungen mitgeführt werden:
- In Behältnissen von maximal 100 Millilitern, verpackt in einem durchsichtigen und wiederverschließbaren Kunststoffbeutel (bekannt als "Zipper-Tüte") mit einem Fassungsvermögen von höchstens einem Liter.
- Jeder Passagier darf lediglich einen solchen Beutel mit sich führen.
- Der Beutel muss ordnungsgemäß verschlossen sein.
Zusätzlich zu den oben genannten Flüssigkeiten sind im Handgepäck folgende Artikel gestattet:
- Spezielle Nahrungsmittel (wie beispielsweise Babynahrung), die während des Fluges benötigt werden.
- Duty-Free-Artikel, die in versiegelten, standardisierten Sicherheitsbeuteln aufbewahrt werden. Sowohl die Artikel selbst als auch der dazugehörige Einkaufsbeleg müssen in diesem Sicherheitsbeutel verbleiben.
- Medikamente (in flüssiger oder fester Form): Es ist empfehlenswert, ein ärztliches Attest für die mitgeführte Menge (abgestimmt auf die Reisedauer) ausstellen zu lassen. Die ÖAMTC Touristik hat eine Muster Vorlage für ein solches ärztliches Attest erstellt, welches vom behandelnden Arzt ausgefüllt und bestätigt werden muss.
Elektronische Geräte sollten, wo immer möglich, im Handgepäck transportiert werden. Hierbei ist besondere Aufmerksamkeit auf den Akku zu richten: Lithium-Ersatzbatterien sind ausschließlich im Handgepäck und nur in Mengen gestattet, die dem persönlichen Bedarf entsprechen, da sie eine Entzündungsgefahr bergen. Folglich müssen die Pole der Batterien entweder abgedeckt oder isoliert sein.
Obwohl eine Drohne selbst im Koffer aufgegeben werden darf, sollten die dazugehörigen Akkus - ebenso wie alle anderen Ersatzbatterien - im Handgepäck untergebracht werden. Da es sich hierbei meist um besonders empfindliche Lithium-Polymer-Akkus handelt, ist der Transport in einem feuerfesten Schutzbeutel (sogenannter Lipo Bag) dringend zu empfehlen.
E-Zigaretten dürfen ausschließlich im Handgepäck mitgeführt werden und dürfen weder während des Fluges aufgeladen noch benutzt werden. Feuerzeuge mit Gas oder Streichhölzer dürfen hingegen weder im Hand- noch im Reisegepäck mitgeführt werden; sie müssen stattdessen am Körper, beispielsweise in der Hosentasche, getragen werden. Das Mitführen von Benzinfeuerzeugen ist gänzlich untersagt.
ÖAMTC Reiseservice
Der ÖAMTC Reise-Service bietet Unterstützung bei sämtlichen Reisevorbereitungen und bei der Navigation vor Ort. Das umfassende Serviceangebot beinhaltet kostenfreie Hilfsmittel wie den Routenplaner, länderspezifische Informationen, eine Reisecheckliste, eine Reise-App und den Reise-Radar.
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Aus sicherheitstechnischen Gründen sind bestimmte Gegenstände von der Beförderung im Flugzeug ausgeschlossen oder nur eingeschränkt erlaubt, was bedeutet, dass sie entweder ausschließlich im Handgepäck oder direkt am Körper mitgeführt werden dürfen. Zu den bedingt erlaubten Objekten zählen üblicherweise kleinere Feuerzeuge, Batterien und Medikamente, wohingegen gänzlich verbotene Gegenstände in der Regel gefährliche Objekte wie Waffen, ätzende Substanzen oder diverse Werkzeuge darstellen.
Es ist unerlässlich, sich im Vorfeld bei der jeweiligen Fluggesellschaft über die spezifischen Bestimmungen für einzelne Gegenstände zu informieren, um Unannehmlichkeiten beim Check-in zu vermeiden.
Weitere Informationen finden Sie am Flughafen Wien.
Für Kinder gelten auf Flugreisen besondere Sicherheitsvorschriften. Gemäß einer Verordnung der Europäischen Union müssen Kleinkinder unter zwei Jahren, die auf dem Schoß der Eltern sitzen, mit einem zusätzlichen Haltegurt (Loop Belt) gesichert werden. Alternativ ist auch eine Sicherung mit einem geeigneten Kinderrückhaltesystem auf einem separaten Sitzplatz zulässig. Die Entscheidung, ob das Kind (unter zwei Jahren) auf dem Schoß der Eltern reist oder einen eigenen Sitzplatz beansprucht, obliegt den Eltern.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Sicherung mittels eines Schlaufengurts auf dem Schoß eines Elternteils den Sitzkomfort für Kind und Erwachsenen, insbesondere auf längeren Flugreisen, beeinträchtigen kann. Daher ist es ratsam, vor allem auf Langstreckenflügen, für Kinder unter zwei Jahren einen eigenen Sitzplatz zu einem ermäßigten Tarif zu buchen und ein Kinderrückhaltesystem mitzuführen. Auf Kurzstreckenflügen ist die Sicherung mit einem Schlaufengurt auf dem Schoß eines Elternteils grundsätzlich ausreichend.
Ab einem Alter von zwei Jahren benötigt das Kind einen eigenen Sitzplatz, der zu einem ermäßigten Tarif, wahlweise mit oder ohne Kindersitz, angeboten wird.
Verwendung eines Auto-Kindersitzes im Flugzeug
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Kindersitz für die Nutzung in Flugzeugen zertifiziert ist - das Prüfsiegel 'For use in Aircraft' liefert hierüber Auskunft. Bei Unsicherheiten ist es am besten, die Fluggesellschaft direkt zu kontaktieren. Zudem muss in diesem Fall, selbst für Kinder unter zwei Jahren, ein eigener Sitzplatz gebucht werden. Manche Fluggesellschaften stellen Kindersitze für die Dauer des Fluges kostenfrei zur Verfügung.
Einige Hersteller bieten spezielle Bedienungsanleitungen für die Nutzung ihrer Sitze im Flugzeug an, beispielsweise Kiddy oder Maxi-Cosi. Informieren Sie sich direkt bei den Herstellern, ob der jeweilige Sitz auch in Flugzeugen mitgenommen werden darf bzw. welche Bestimmungen die jeweilige Fluggesellschaft hierfür hat.
ÖAMTC Tipp
Einige Fluggesellschaften stellen Kindersitze kostenlos bereit. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Fluggesellschaft aufzunehmen!
Erfahren Sie mehr über das Reisen mit Kindern.
Das ÖAMTC Reisebüro bietet eine Online-Buchungsplattform für Parkplätze an Flughäfen, unter anderem in Wien, Zürich und München.
Weitere Informationen zum Parken am Flughafen.
Flugtickets werden in der Regel weit im Voraus erworben. Sollte es Ihnen aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht möglich sein, den Flug anzutreten, ist die Stornierung des Tickets notwendig.
Die reinen Flugkosten werden üblicherweise nicht erstattet. Jedoch fallen Steuern, Gebühren und die gesetzliche Luftverkehrsabgabe nur an, wenn der Passagier den Flug tatsächlich antritt. Aus diesem Grund können diese Abgaben und Steuern von der Fluggesellschaft zurückgefordert werden.
Innerhalb der Europäischen Union gelten für den Flugverkehr Sicherheitsstandards, die zu den anspruchsvollsten weltweit zählen. Dennoch gibt es Fluggesellschaften, deren Betriebsbedingungen unterhalb des erforderlichen Sicherheitsniveaus liegen. Diesen Gesellschaften, die als unsicher eingestuft werden, ist die Landung und der Start auf Flughäfen der EU untersagt. Die Europäische Kommission veröffentlicht die Namen dieser Fluglinien auf einer sogenannten "Schwarzen Liste".
Hier gelangen Sie zur "Schwarzen Liste".
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