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Praktikum in einer ärztlichen Praxis

Weshalb Sie als Arzt auch Auszubildende in Ihrer Praxis engagieren sollten und welche Aspekte bezüglich der Arbeitszeitgestaltung, des Mindestlohns sowie der Versicherung für Sie relevant sind.

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Ein Ausbildungsaufenthalt dient häufig als erster Berührungspunkt mit einem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber. Für Praxisinhaber stellt ein solches Praktikum eine hervorragende Gelegenheit dar, junge Menschen und heranwachsende Erwachsene über die Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) aufzuklären. Sogar (angehende) Medizinstudenten lassen sich oftmals schon während eines solchen Aufenthalts von der Tätigkeit in der ambulanten Gesundheitsversorgung überzeugen.

Ferner dient die Praktikumsphase der Überprüfung von Bewerbern vor einer finalen Einstellung oder Ausbildung: Stimmt die Persönlichkeit des Praktikanten mit dem bestehenden Team überein? Bringt er oder sie die notwendigen Fähigkeiten für die Position als MFA oder als (angestellter) Arzt mit?

Schülerbetriebspraktikum

Ein Schülerpraktikum, üblicherweise in der achten oder neunten Klasse absolviert, hat zum Ziel, einen grundlegenden Eindruck vom täglichen Berufsleben in einer Arztpraxis zu vermitteln und das Interesse für den MFA-Beruf zu wecken. Aus diesem Grund wird es auch als „Schnupperpraktikum' bezeichnet. Eine formale Berufsausbildung ist damit zunächst nicht verbunden.

Formell betrachtet stellt ein solches verpflichtendes Schülerpraktikum keine Anstellung im arbeitsrechtlichen Sinne dar, sondern ist als schulische Veranstaltung zu betrachten. Folglich erfolgt für das Betriebspraktikum keine Vergütung und es besteht keine Verpflichtung zur Sozialversicherung.

Umfassendere Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie in der Praxisinformation „Schülerpraktikum in der Arztpraxis'. Darin sind unter anderem Regelungen zum Jugendarbeitsschutz sowie eine Formularvorlage für die Vereinbarung mit Schülern enthalten.

Sämtliche Vorlagen und Praxisinformationen für Mitglieder

Wesentlich tiefgreifender als ein Betriebspraktikum ist ein berufsorientiertes Praktikum. Ein verpflichtendes Praktikum ist in zahlreichen Ausbildungs- oder Studienordnungen vorgeschrieben, entweder als Vorbereitung vor Beginn der Ausbildung oder des Studiums oder als integraler Bestandteil davon. Die Dauer ist hierbei oft im Voraus festgelegt und variiert von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten.

Ebenso besteht die Möglichkeit, ein freiwilliges Praktikum in einer ärztlichen Praxis zu absolvieren, beispielsweise während der Sommerferien.

Das Berufspraktikum soll den Praktikanten die Gelegenheit bieten, theoretisch erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln. Ein solches Praktikum in einer Arztpraxis wird daher häufig von Studierenden der Medizin in Anspruch genommen.

Holen Sie sich stets die Genehmigung des Patienten ein, dass der Praktikant während der Untersuchung oder des Gesprächs im Behandlungszimmer anwesend sein darf, und halten Sie diese Einwilligung schriftlich fest.

Andrea Schannath

Rechtsberatung

Doch auch für angehende MFA kann ein Berufspraktikum von Bedeutung sein, etwa im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme im Bereich der Erwachsenenbildung oder als Teil einer Einstiegsqualifizierung (EQ).

Umschulung zur MFA

Die Vollzeitumschulung zum Medizinischen Fachangestellten erstreckt sich üblicherweise über einen Zeitraum von 24 Monaten. Davon werden 19 Monate durch ein Berufspraktikum in einer ärztlichen Praxis absolviert; parallel dazu findet auch theoretischer Unterricht statt. Bei einer Teilzeitausbildung verlängert sich die gesamte Umschulungsdauer auf 30 Monate, einschließlich einer 26-monatigen dualen Praxiserfahrung.

Berufspraktikanten erhalten in der Regel eine Aufwandsentschädigung. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns greift jedoch in vielen Fällen erst bei längeren Praktikumsdauern. Hierzu und zur Sozialversicherungspflicht werden wir später näher eingehen.

Obwohl das Arbeitsrecht dies nicht zwingend vorschreibt, ist es dennoch ratsam, den Praktikumsvertrag oder die Praktikumsvereinbarung schriftlich abzuschließen.

Sollte der Praktikant noch nicht volljährig sein, ist es notwendig, dass die Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) diesen Vertrag mit unterzeichnen.

Nutzen Sie den juristisch geprüften Musterarbeitsvertrag für Auszubildende. Dieser enthält bereits die erforderliche Verschwiegenheitserklärung. Alle Vorlagen können Sie als Mitglied kostenlos herunterladen. Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Rechtsberatung gerne persönlich zur Verfügung.

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Die Arbeitszeiten für Praktikanten unterliegen den Beschränkungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes:

Jugendliche unter 15 Jahren

  • maximal sieben Stunden täglich
  • insgesamt maximal 35 Stunden wöchentlich

Jugendliche über 15 Jahren

  • höchstens acht Stunden täglich
  • insgesamt maximal 40 Stunden wöchentlich

Minderjährige dürfen üblicherweise nur von Montag bis Freitag zwischen 6:00 und 20:00 Uhr beschäftigt werden.

Jugendlichen dürfen nicht länger als viereinhalb Stunden ununterbrochen eingesetzt werden, ohne eine mindestens 15-minütige Erholungspause zu erhalten. Bei einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Dauert der Arbeitstag länger als sechs Stunden, muss die Pause 60 Minuten betragen.

Für volljährige Praktikanten gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung und des Urlaubs. Details hierzu erläutern wir im Abschnitt Arbeitsrecht.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist Teil der sogenannten „aushangpflichtigen Gesetze'. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, diese Gesetze jederzeit allen Beschäftigten zugänglich zu machen. Im Rahmen von Praxisbegehungen wird unter anderem überprüft, ob Ihre ausgehängten Gesetze auf dem aktuellen Stand sind.

Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, ob Sie ein Praktikum in der Arztpraxis vergüten und in welcher Höhe. Die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns besteht nur in Ausnahmefällen.

Handelt es sich um ein verpflichtendes Praktikum, das von einer Schule, einer Ausbildungseinrichtung oder einer Hochschule vorgeschrieben ist, haben die Praktikanten keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Dies gilt ebenso für freiwillige Praktika.

Der Mindestlohn wird erst dann fällig, wenn das Praktikum einen Zeitraum von drei Monaten überschreitet. Sollte das Praktikum nach diesen drei Monaten verlängert werden, greift der Mindestlohn rückwirkend. Bei Unklarheiten bezüglich des Mindestlohns ist es ratsam, sich an unsere persönliche Rechtsberatung zu wenden.

Schülerinnen und Schüler sind während ihres Betriebspraktikums über die Unfallversicherung ihrer Schule abgesichert, da es sich um eine schulische Pflichtveranstaltung handelt. Ebenso übernimmt die Schule den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Für alle anderen Praktikanten ergibt sich der Versicherungsschutz über den Unfallversicherungsträger der Praxis (Berufsgenossenschaft) - allerdings nur, sofern die Praxis die Praktikanten dort ordnungsgemäß gemeldet hat. Praxisinhaber sollten prüfen, ob ihre bestehende Praxisversicherung auch die Haftpflicht eines Praktikanten abdeckt, oder sich dies durch den Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung schriftlich bestätigen lassen.

Medizinstudierende sind während ihrer Famulatur über die Arztpraxis oder das Krankenhaus unfallversichert; im Rahmen des klinisch-praktischen Jahres erfolgt die Versicherung über die Universität.

Solange Praktikanten das minderjährige Alter noch nicht erreicht haben, dürfen sie ausschließlich im Empfangsbereich und bei administrativen Tätigkeiten eingesetzt werden.

Praxisinhaber tragen während der Praktikumszeit eine Aufklärungspflicht gegenüber minderjährigen Praktikanten. Sie müssen zudem sicherstellen, dass die Gefährdung des Praktikanten durch Krankheitserreger dem Risiko der allgemeinen Bevölkerung entspricht. Für Schülerpraktikanten sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250) bindend. Praktikanten unter 18 Jahren dürfen keinen direkten Kontakt mit infektiösen Materialien haben.

Praktikanten in einer ärztlichen Praxis müssen einen entsprechenden Impfschutz nachweisen - unabhängig von ihrem Alter. Informieren Sie sich hier über die geltende Masern-Impfpflicht in ärztlichen Praxen.

Selbstverständlich gelten für Praktikanten die gleichen Richtlinien bezüglich des Datenschutzes und der Verschwiegenheit wie für sämtliche anderen Angestellten der Arztpraxis.

Sensibilisieren Sie Ihre Praktikanten für die Wichtigkeit der Schweigepflicht und des Datenschutzes im Umgang mit Gesundheitsdaten und lassen Sie sie eine entsprechende Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen. Hierfür empfiehlt sich die Nutzung unserer geprüften Vorlage „Verschwiegenheitserklärung: Schweigepflicht und Datenschutz'. Mitglieder des Virchowbunds können diese Vorlage kostenfrei herunterladen.

Nach Abschluss des Praktikums ist die Ausstellung eines Praktikumszeugnisses erforderlich, sofern der Praktikant oder die (Hoch-)Schule dies verlangt. Welche Angaben in einem Arbeitszeugnis zulässig sind und welche nicht, erfahren Sie im Abschnitt Arbeitszeugnis.

In unserer Praxisinformation „Arbeitszeugnis' finden Sie einen Modulbaukasten mit Standardformulierungen, abgestuft nach der jeweiligen Bewertung - von „sehr gut' bis „mangelhaft'. Für das Weiterbildungszeugnis und das Famulaturzeugnis steht Ihnen hier eine gesonderte Vorlage zur Verfügung.

Laden Sie jetzt die Praxisinformationen „Arbeitszeugnis' und „Schülerpraktikum in der Arztpraxis' sowie den Arbeitsvertrag für das Berufspraktikum inklusive Verschwiegenheitserklärung herunter. Erfahren Sie hier mehr über die MFA-Ausbildung oder wie Sie Stellenanzeigen professionell formulieren.

Haben Sie weitere Fragen? Unsere Rechtsberatung steht Virchowbund-Mitgliedern persönlich und kostenlos zur Verfügung, um Ihnen weiterzuhelfen.

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