Sonntags mähen mit elektrischem Rasenmäher
Darf am Sonntag gemäht werden oder drohen Konsequenzen und Geldstrafen? - Das ist die juristische Situation
Wenn jemand am Sonntagnachmittag seinen Rasen trimmt, macht er sich bei seinen Nachbarn schnell unbeliebt - doch ist diese Aktivität tatsächlich untersagt? Oder ist das Schneiden des Grases lediglich zu bestimmten Zeiten erlaubt? Für das Rasenmähen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen existieren präzise Richtlinien - vollständig untersagt ist es aber keineswegs. Im Folgenden werden wir uns mit der Frage auseinandersetzen: Ist es am Sonntag erlaubt, den Rasen zu kürzen, oder sind Komplikationen und Geldstrafen zu befürchten?
Sonntags Rasenmähen: Ruhezeiten sind einzuhalten
In vielen Regionen Deutschlands gelten sogenannte Ruheperioden, während derer eine spezifische Geräuschkulisse nicht überschritten werden darf. Grundsätzlich ist beabsichtigt, dass Nachbarn möglichst wenig durch Lärm gestört werden. Motorisierte Gartengeräte müssen deshalb von vornherein den Vorschriften der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm genügen.
Darüber hinaus ist die Benutzung von motorgetriebenen Rasenmähern in Wohngegenden an Sonn- und Feiertagen nicht gestattet. Dies ist in § 7 der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dargelegt.
Die Bestimmungen zur Einhaltung von Ruhezeiten beziehen sich nicht ausschließlich auf das Rasenmähen. Im Prinzip ist in Deutschland die Beachtung bestimmter Ruheperioden üblich und vorgeschrieben, um die Anwohner nicht zu beeinträchtigen.
Verordnungen und Urteile aus der Vergangenheit regeln in diesem Zusammenhang eine Vielzahl von geräuschverursachenden Tätigkeiten - hierzu zählen zum Beispiel das Hören von Musik, das Ausrichten von Feiern, aber ebenso das Bellen von Hunden. Grundsätzlich wird erwartet, dass jeder Einzelne Rücksicht auf seine Mitmenschen nimmt.
Benzin- oder mechanisch angetriebene Rasenmäher
Die Bestimmung aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung bezieht sich auf sämtliche motorbetriebenen Rasenmäher. Das impliziert, dass sowohl Geräte, die mit einem Benzin- als auch mit einem Elektromotor angetrieben werden, grundsätzlich davon betroffen sind.
Fachanwalt.de-Ratgeber: Die Regelung findet selbstverständlich keine Anwendung auf Handrasenmäher, welche durch mechanische Kraft bewegt werden und demzufolge keinerlei Geräuschemissionen verursachen. Diese dürfen auch an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Betrieb genommen werden.
Rasenpflege außerhalb von Wohngebieten
Die strengen Vorschriften zur Vermeidung von Lärmbelästigung gelten für bebaute Wohnbereiche. Sofern eine Nachbarschaft jedoch nach baurechtlichen Kriterien nicht als reines Wohngebiet klassifiziert wird, kommen abweichende Grundsätze zur Anwendung.
Fachanwalt.de-Ratgeber: In gemischten Zonen, die sowohl Büro- als auch Geschäftsflächen umfassen, sind oft gelockerte Bestimmungen üblich. Die Vorschriften können in solchen Zonen je nach Tageszeit und Wochentag variieren und sich von Ort zu Ort unterscheiden. Es ist stets ratsam, sich vorab über die örtlich geltenden Standards zu informieren.
Auch an Werktagen können zu bestimmten Stunden Beschränkungen greifen:
- In reinen Wohngebieten ist die Rasenpflege üblicherweise nur im Zeitraum zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends gestattet.
- Für besonders geräuschentwickelnde Geräte wie Kantenschneider oder Grastrimmer, die nicht über das Umweltzeichen „Blau-Grün' verfügen, gelten noch restriktivere Einschränkungen.
Fachanwalt.de-Ratgeber: Samstage werden rechtlich als normale Arbeitstage betrachtet. In Mehrfamilienhäusern ist darüber hinaus die Hausordnung zu beachten, welche die Nutzung der Geräte ebenfalls limitieren kann.
Der Streitpunkt Mähroboter am Sonntag
Rasenmähroboter fallen nicht unter die Bestimmungen der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung. Dies ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass mit dem technologischen Fortschritt kaum aktuelle Regelungen bezüglich neuester Roboter und künstlicher Intelligenzen existieren.
Derzeit sind noch keine aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Mährobotern vorhanden. Grundsätzlich müssen die Geräte dennoch die zulässigen Dezibel-Grenzwerte einhalten, die für Wohngebiete festgelegt sind. Dies lässt sich aus gegenwärtigen Gerichtsentscheidungen ableiten. Manche Kommunen erlassen zu diesem Thema auch lokale Verordnungen. Wer sich vor einer Geldbuße schützen möchte, sollte sich stets vor Ort erkundigen.
Ein Beispiel: Im Jahr 2016 wurde vor dem Amtsgericht Siegburg ein Fall verhandelt, der sich mit dem durchgehenden Einsatz eines Mähroboters befasste (Aktenzeichen 118 C 97/13). Der Roboter war in diesem Fall werktags innerhalb der gesetzlich erlaubten Stunden aktiv - auch die Ruhezeiten der Gemeinde wurden eingehalten. Abgesehen von den Ruhezeiten und einer längeren Unterbrechung nach jeweils 75 Minuten (während derer der Roboter geladen werden musste), war der Roboter jedoch fortlaufend im Einsatz.
Tatsächlich genehmigte das Gericht den Einsatz des Roboters in dieser Form. Die Begründung stützte sich primär auf die zugelassenen Dezibel-Grenzwerte. Diese sind für Wohngebiete auf 50 Dezibel festgelegt - der Roboter erreichte jedoch nur Werte zwischen 20 und 35 Dezibel. Die zulässige Obergrenze war also noch lange nicht erreicht.
Idealerweise sollten sich auch die Betriebszeiten eines leisen Mähroboters an den erlaubten Zeiten für Rasenmäher orientieren, um einen juristischen Konflikt zu umgehen. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Inbetriebnahme von Mährobotern mit den Nachbarn abzusprechen.
Mähroboter sind in der Regel erheblich leiser als herkömmliche Rasenmäher und fallen daher nicht in die gleiche Kategorie im Hinblick auf den Lärmschutz. Allerdings sind sie gleichzeitig oft dauerhaft in Betrieb, was bei den Nachbarn Unmut hervorrufen kann. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, versucht, gemeinsam mit den Nachbarn eine einvernehmliche Lösung zu finden. Sollten dennoch Meinungsverschiedenheiten auftreten, ist es ratsam, frühzeitig fachkundigen Rat von einem erfahrenen Juristen einzuholen, beispielsweise einem Spezialisten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ein Rechtsanwalt kennt sich mit den geltenden Gesetzen aus und ist wahrscheinlich auch mit aktuellen Gerichtsurteilen zu diesem Thema vertraut.
Mit welchen Geldbußen muss gerechnet werden?
Gemäß der 32. Durchführungsverordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) ist das Rasenmähen nur zu bestimmten Tageszeiten gestattet, um die Nachbarn nicht zu stören. Grundsätzlich muss die Nutzung nicht nur eingeschränkt werden - es dürfen auch lediglich solche Geräte verwendet werden, welche die Anforderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen.
Hierzu gehört unter anderem auch die Anbringung einer Kennzeichnung des Schallleistungspegels, die bestätigt, dass bestimmte Geräuschgrenzwerte nicht überschritten werden.
Verstöße gegen das BImSchG gelten als Ordnungswidrigkeit und können gemäß § 62 Absatz 4 BImSchG mit Geldstrafen belegt werden. Solche Strafen können bis zu 50.000 € betragen. Geldbußen in dieser Höhe werden in der Regel nur bei schwerwiegenden und wiederholten Verstößen verhängt. Dennoch kann das Rasenmähen am Sonntag grundsätzlich eine kostspielige Angelegenheit werden.
Richtungsweisende Urteile im Kontext von Lärmbelästigungen gab es bereits in der Vergangenheit. Auch heute noch wird oft auf Fälle aus den 1980er oder 1990er Jahren Bezug genommen. So wurde beispielsweise eine Frau in Berlin im Sommer 1987 zu einer Geldstrafe von 25.000 DM (ungefähr 12.700 €) wegen zu lauten Fernsehens verurteilt (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 12.10.1987, Az.: 13 O 2/87).
Wie ein Rechtsbeistand unterstützen kann
Bei Auseinandersetzungen bezüglich des Rasenmähens an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen kann ein Rechtsanwalt oft wertvolle Hilfe leisten. Nachbarschaftliche Konflikte landen zwar immer wieder vor Gericht, doch die frühzeitige Konsultation eines erfahrenen Juristen kann größere Probleme oft abwenden. Der Anwalt kann die Rechte und Pflichten beider Parteien rechtssicher erläutern. Auf Wunsch kann er zudem vermittelnd zwischen den Beteiligten agieren. Daher kann die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe in vielen Situationen sogar einen Gerichtsstreit verhindern.
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