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Antrag auf Stromzählertausch

Stromzählerwechsel 2025: Aktuelle Regelungen

Zahlreiche Haushalte in Deutschland besitzen noch analoge Stromzähler und müssen oder möchten diese austauschen. Ein neuer Zähler ist auch notwendig, wenn beispielsweise eine Photovoltaikanlage installiert wird. Wir erläutern, wann ein Austausch erforderlich ist, wie der Wechsel abläuft und wer die Kosten übernimmt.

Wann ist ein Austausch des Stromzählers fällig?

Häufig wird der Stromzähler erst dann ersetzt, wenn es zwingend erforderlich ist. Diese Situationen können zu einem Austausch führen:

  • Defekter analoger Stromzähler
  • Vorgaben des Messstellenbetreibers für einen Austausch
  • Installation einer Photovoltaikanlage
  • Gültigkeit der Smart-Meter-Pflicht

Der Austausch eines defekten Stromzählers ist evident. Die anderen drei genannten Szenarien betrachten wir nun genauer.

Vorgaben des Messstellenbetreibers zum Austausch

Die Digitalisierung der Energiewende verlangt bis Ende 2032 den Austausch aller analogen Stromzähler durch digitale Zähler oder Smart Meter. Da in Deutschland noch viele analoge Zähler vorhanden sind, beginnen die Messstellenbetreiber (MSB) schrittweise mit dem Austausch. Der MSB kontaktiert die betroffenen Haushalte und teilt den Austausch mit. Der Ablauf des Wechsels wird im Folgenden erläutert.

Installation einer Photovoltaikanlage

Photovoltaikanlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Für Haushalte mit PV-Anlagen ist ein analoger Stromzähler jedoch ungeeignet. Das liegt daran, dass solche Haushalte Strom beziehen und ins Netz einspeisen. Ein herkömmlicher Zähler misst die Einspeisung rückwärts, wodurch der Stromverbrauch verschleiert und Betrug ermöglicht wird. Die Einspeisevergütung und die Direktvermarktung von überschüssigem Strom wären ebenfalls unmöglich.

Um Netzbezug und Einspeisung exakt zu messen, bedarf es eines Zählers, der in beide Richtungen misst. Hierfür sind digitale Zähler und Smart Meter bestens geeignet.

Geltung der Smart-Meter-Pflicht

Grundsätzlich entscheidet der Messstellenbetreiber, ob ein digitaler Zähler oder ein Smart Meter (intelligentes Messsystem; iMsys) installiert wird. Unter bestimmten Umständen besteht in Deutschland jedoch eine gesetzliche Smart-Meter-Pflicht.

  • Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh (basierend auf den letzten drei Jahren).
  • Haushalte mit Photovoltaikanlagen oder anderen Erzeugungsanlagen mit einer Leistung über 7 kW.
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG), wie z. B. Wärmepumpe oder Wallbox.

Hinweis: Enpal verwendet bei jeder neu installierten PV-Anlage standardmäßig ein intelligentes Messsystem.

Kosten des Stromzählerwechsels

Für den Betrieb eines neuen Stromzählers fallen in der Regel Kosten zwischen 25 und 50 € pro Jahr an. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Stromverbrauch, sowie der Größe von zusätzlichen Verbrauchern oder Erzeugern wie einer PV-Anlage oder Wärmepumpe.

Die Obergrenze für digitale Stromzähler beträgt 25 € pro Jahr. Die folgende Tabelle zeigt die Preisobergrenzen für Smart Meter. Die meisten Haushalte fallen in die erste oder zweite Kategorie.

Hinweis: Der Messstellenbetrieb übernimmt in der Regel die Kosten für den Zähler selbst. Ein freiwillig beantragter Austausch kann mit Kosten bis zu 100 € verbunden sein.

Ablauf des Stromzählerwechsels

Der Austausch des Stromzählers erfolgt durch den jeweiligen Messstellenbetreiber, oft auch den lokalen Netzbetreiber. Der typische Ablauf:

  1. Kontakt mit dem Messstellenbetreiber (MSB): Der MSB kontaktiert Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel, um den zu installierenden Zählertyp mitzuteilen.
  2. Terminvereinbarung: Wenige Wochen vor dem Austausch erhält der Haushalt einen Terminvorschlag.
  3. Austausch des Stromzählers: Ein Fachkraft des MSB führt den Austausch am vereinbarten Termin durch und benötigt Zugang zum Zählerschrank. Der Wechsel dauert in der Regel 30-60 Minuten.

Bei Installation eines Smart Meters erhalten Sie Zugangsdaten für die Online-Ablesung.

Hinweis: Bei Unzufriedenheit mit dem Zählertyp besteht nach dem ersten Kontakt die Möglichkeit, den Messstellenbetreiber zu wechseln.

Welcher Zählertyp ist der richtige?

Enpal empfiehlt generell einen Smart Meter, da er dem Haushalt die größtmögliche Flexibilität und Transparenz im Hinblick auf den Stromverbrauch ermöglicht und langfristig Kosten spart.

Bei individuellen Gründen gegen Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler die Alternative.

Häufig gestellte Fragen zum Stromzählerwechsel

Wie kann der Messstellenbetreiber gewechselt werden?

Ein Wechsel des Messstellenbetreibers ist in folgenden Fällen möglich:

  1. Austausch eines analogen Stromzählers gegen einen digitalen oder intelligenten Zähler.
  2. Bereits vorhandener digitaler oder intelligenter Stromzähler.

Der Wechsel entspricht im Wesentlichen einem Stromanbieterwechsel. Der alte MSB wird rechtzeitig gekündigt, der neue MSB kümmert sich um die weiteren Schritte.

Was ist der Smart-Meter-Rollout?

Der Smart-Meter-Rollout beschreibt die flächendeckende Einführung von Smart Metern in Deutschland. Durch die Integration von Smart Metern können Haushalte flexibler auf das Stromnetz reagieren, Lastspitzen vermeiden und das zunehmend dezentralisierte Stromnetz stabilisieren.

Kurz gesagt: Das Stromnetz bleibt stabil, und Verbraucher können mit ihrem erzeugten Strom mehr Geld verdienen (virtuelles Kraftwerk). Gleichzeitig kann der Stromverbrauch optimiert und die Kosten gesenkt werden.

Wer darf Stromzähler wechseln?

Sicherheits- und gesetzliche Gründe erlauben nur autorisiertem Fachpersonal den Austausch und die Installation von Stromzählern.

Wie lange dauert der Zählerwechsel?

In der Regel dauert der Austausch 30-60 Minuten. Es kann zu kurzfristigen Unterbrechungen des Stromflusses kommen.

Weitere Fragen? Vereinbaren Sie ein Gespräch:


  • mit
  • JahresstromverbrauchStromerzeugung (z. B. PV)Obergrenze Jahreskosten
    6.000 - 10.000 kWhbis zu 15 kW40 €
    10.000 - 20.000 kWh-50 €
    20.000 - 50.000 kWh15 - 25 kW110 €
    50.000 - 100.000 kWh25 - 100 kW140 €
    Steuerbare Verbrauchseinrichtungbis zu 15 kW50 €