oakboss.pages.dev

Der Umweltbonus: Aktueller Stand und Zukunft

Elektroauto-Umweltprämie: Was erwartet uns im Jahr 2024?

Ende der Elektroauto-Förderung im Jahr 2024: Welche Alternativen gibt es?

Obwohl Elektrofahrzeuge eine wesentlich umweltfreundlichere Wahl darstellen, erweisen sie sich doch häufig als zu kostspielig. Um diesem finanziellen Dilemma entgegenzuwirken, war die Einführung des Umweltbonus gedacht. Allerdings hat die Bundesregierung am achtzehnten Dezember des Jahres Zweitausenddreiundzwanzig (18.12.2023) die Beendigung dieses Anreizprogramms vorzeitig verfügt.

Als Ursache für die unerwartete Einstellung der E-Auto-Förderung fungiert eine richterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, erlassen am dreizehnten Dezember zweitausenddreiundzwanzig. Dem Klima- und Transformationsfonds mangelt es an einer beträchtlichen Summe von sechzig Milliarden Euro. Der Bundeshaushalt für das Jahr 2024 beabsichtigt, dieses Defizit durch temporäre Konsolidierungsmaßnahmen zu kompensieren, wovon folglich ebenso der Umweltbonus betroffen ist.

Welche Auswirkungen hat dies für bereits erworbene Elektrofahrzeuge?

Die Konsequenz für die Erwerber von Elektrofahrzeugen ist nun die folgende: Ab dem achtzehnten Dezember des Jahres Zweitausenddreiundzwanzig akzeptiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keinerlei neue Unterstützungsanträge mehr. Insbesondere leiden darunter jene Interessenten, die ihr Elektroauto Ende des Jahres zweitausenddreiundzwanzig zwar bereits geordert, jedoch noch nicht übergeben bekommen oder behördlich angemeldet hatten. Aufgrund der Tatsache, dass die Subvention sich am Datum der Erstzulassung orientierte und nicht am Erwerbsdatum, ist es einigen nun verwehrt, die versprochene Prämie wie beabsichtigt in die Gesamtfinanzierung einzukalkulieren. Personen, die von dieser Regelung tangiert sind, steht die Option offen zu überprüfen, ob ein juristischer Rücktritt vom Erwerbsvertrag oder ein Widerruf noch realisierbar wäre.

In welchem Umfang wird die Elektroauto-Subvention im Jahr 2024 gewährt?

Momentan ist seitens der BAFA keinerlei nachfolgende Fördermaßnahme für das Jahr Zweitausendvierundzwanzig vorgesehen. Erfreulicherweise existieren dennoch positive Botschaften für sämtliche E-Auto-Enthusiasten: Zahlreiche Händler federn einen bestimmten Anteil der staatlichen Beihilfe mittels spezieller Offerten und anderweitiger Förderungen ab. Beispielsweise übernehmen diverse Produzenten den Part der staatlich gewährten Kaufprämie, verlängern ihre Zusicherung bis zur Jahresmitte Zweitausendvierundzwanzig oder entrichten ungeachtet der Einstellung den Herstelleranteil - dies jedoch zumeist unter der Bedingung, dass die privaten Abnehmer das Fahrzeug bis zum Abschluss des Jahres Zweitausenddreiundzwanzig verbindlich geordert hatten. Es empfiehlt sich daher, eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Anbieter vorzunehmen, um Informationen einzuholen.

„Derzeit ist es ratsam, sich bei Ihrem individuellen Händler bezüglich spezifischer Offerten zu erkundigen. Denn die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs kann sich auch ohne die Umweltprämie als vorteilhaft erweisen, da E-Fahrzeuge unter dem Strich in der Nutzung kostengünstiger und ökologischer sind als konventionelle Benziner oder Dieselfahrzeuge', empfiehlt Walter Malcherek, der als Leiter der Abteilung Marktmanagement-Marketing & Produktentwicklung Energie bei der WVV Energie tätig ist.

Umfassende Kostenvergleiche, wie beispielsweise der vom ADAC bereitgestellte Elektroauto-Kostenüberblick, erleichtern es, eine klare Vorstellung von den Ausgaben zu gewinnen, die mit dem Erwerb und dem Gebrauch eines E-Fahrzeugs (angegeben in Cent je gefahrenem Kilometer) einhergehen.

Wie verhält es sich mit Förderanträgen, die vor dem siebzehnten Dezember eingingen?

Sämtliche Fördergesuche, welche vor dem siebzehnten Dezember zweitausenddreiundzwanzig (17.12.2023) bei der BAFA eingereicht wurden und für die bereits eine definitive Bewilligung erteilt ist, sind von der abrupten Einstellung nicht betroffen. Unter diesen Umständen wird der Bund die finanzielle Beihilfe gemäß der ursprünglichen Planung regulär auszahlen. Des Weiteren werden auch jene Gesuche, die bis zum siebzehnten Dezember des Jahres eingingen, von der BAFA weiterhin bearbeitet - und zwar streng nach der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs. Ein wichtiger Hinweis: Noch nicht vollständig eingereichte Dokumente können nachträglich ergänzt werden.

Definition der Umweltprämie für Elektrofahrzeuge

Die Bundesregierung etablierte den Umweltbonus im Jahr Zweitausendsechzehn in Zusammenarbeit mit verschiedenen Automobilproduzenten. Das primäre Ziel bestand darin, den Verkauf von Elektrofahrzeugen signifikant voranzutreiben und hierdurch einen Beitrag zum Schutz des Klimas zu leisten. Die gewährte Fördersumme wurde aus drei Komponenten gebildet: dem Herstelleranteil, einem Anteil des Bundes sowie einer zusätzlichen Innovationsprämie. Ab dem Jahr Zweitausenddreiundzwanzig (2023) war die anteilige Finanzierung ausschließlich auf jene Fahrzeuge beschränkt, welche lediglich über einen Elektromotor verfügen. Vor seiner plötzlichen Beendigung subventionierte die BAFA etwa zwei Komma zweiundzwanzig Millionen Fahrzeugerwerbe mit einem Betrag von mehr als zehn Milliarden Euro.