Verkehrsamt Wien Wunschkennzeichen Telefonnummer
Wiener Landesfahrzeugprüfstelle
In Österreich werden alle Fahrzeuge turnusmäßig auf ihre Verkehrstauglichkeit und Umweltverträglichkeit überprüft. Seit über 70 Jahren ist dadurch gewährleistet, dass ausschließlich sichere und umweltfreundliche Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen.
Werkstätten sowie Autofahrerinnen-Klubs vollziehen die Kontrollen im Auftrag der Landesfahrzeugprüfstelle an jährlich ungefähr 800.000 Fahrzeugen. Für die regelmäßige Pickerl-Überprüfung arbeitet die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgewählten Privatwerkstätten zusammen.
Kontakt, Öffnungszeiten und Sprechzeiten
- 11., 7. Haidequerstraße 5
- Telefon: +43 1 955 59
- Fax: +43 1 4000-99-9220
- : landesfahrzeugpruefstelle@ma46.wien.gv.at
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr
- Kassa-Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 7.30 bis 12 Uhr und von 13 bis 14.30 Uhr
- An gesetzlichen Feiertagen geschlossen; am Karfreitag, am Heiligen Abend (24.12.) und zu Silvester (31.12.) von 8 bis 11 Uhr
Die § 57a-Begutachtung (Pickerl)
Für die periodische Pickerl-Überprüfung kooperiert die Wiener Landesfahrzeugprüfstelle mit 500 ausgesuchten privaten Werkstätten. Die Werkstätten werden von der Prüfstelle beaufsichtigt, informiert und intensiv betreut. Umgebaute sowie importierte Fahrzeuge werden unmittelbar von der Prüfstelle genehmigt.
Formlose Anträge bezüglich der Ermächtigung zur wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a Kraftfahrgesetz für Kfz-Werkstätten richten Sie an die Landesfahrzeugprüfstelle und fügen Sie folgende Angaben bei:
- Name
- Adresse
- Telefonnummer
- Angaben über Personen, die zur Durchführung als geeignet angesehen werden
Anschließend erhalten Sie einen Fragebogen. Wenn Sie diesen ausgefüllt an die Landesfahrzeugprüfstelle zurückgesendet haben, wird Ihnen ein Termin für die Ortsverhandlung in der Prüfstelle zugewiesen.
Besondere Überprüfung - § 56 KFG 1967
Terminvereinbarungen zu Ladungen durch die Landespolizei Wien - Verkehrsamt:
Termin vereinbaren
Sie können einen Termin auch telefonisch vereinbaren: Rufen Sie die auf der Ladung angegebene Telefonnummer 01 955 59 (Infoline Straße und Verkehr) an und hinterlassen Sie dort Ihre Telefonnummer und das Kennzeichen. Daraufhin erfolgt ein Rückruf.
Ist das Fahrzeug für die Anmeldung gesperrt oder wurden die Kennzeichen entzogen, erfolgt die kostenpflichtige Antragstellung ausschließlich über die Online-Terminvereinbarung.
Bitte beachten Sie: Bei den Überprüfungsterminen sind das Original-Fahrzeug-Genehmigungsdokument und das letzte Gutachten nach § 57a KFG 1967 vorzulegen.
Sollten Sie einen Überprüfungstermin nicht wahrnehmen können und diesen nicht mindestens 3 Werktage (Montag bis Freitag) vorher absagen beziehungsweise den Termin nicht verschieben, müssen Sie einen Kostenersatz von 60 Euro pro Pkw entrichten.
Fahrzeugkontrollen im Verkehr
Die Verkehrssicherheit in- und ausländischer Fahrzeuge wird in Zusammenarbeit mit der Bundespolizeidirektion Wien im Straßenverkehr, also auf der Fahrbahn, fortlaufend kontrolliert. Entspricht ein Fahrzeug bei der Kontrolle nicht den Sicherheitsbestimmungen, darf es nicht weiterfahren. Die Kennzeichen werden umgehend eingezogen.
Zusätzliche Schwerpunkte bei den Kontrollen sind beispielsweise:
- Betriebssicherheit von Taxis
- Einhaltung der Geräuschvorschriften bei lärmarmen Lastkraftwagen
- Überprüfung von Fahrtenschreibern in Lastkraftwagen
Fahrzeug-Genehmigungen
Beim Eigenimport von Neu- oder Gebrauchtwagen ist eine Überprüfung vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass ausschließlich Fahrzeuge, die den gegenwärtig gültigen Anforderungen an Sicherheit und Umweltverträglichkeit entsprechen, auf den Markt oder in den Verkehr gelangen. Die Landesfahrzeugprüfstelle kontrolliert ebenso bei Umbauten von Fahrzeugen die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften.
Bauliche Änderungen an Fahrzeugen
Beispielsammlung für genehmigungspflichtige bauliche Änderungen an Fahrzeugen: 1,1 MBPDF
Stadt Wien | Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten
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