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Rechtsanwalt Düsseldorf Ausländerrecht

Rechtsanwalt Deniz Yildiz steht Ihnen als kompetenter Experte in sämtlichen Angelegenheiten des Ausländerrechts zur Seite!

Einreise und Verbleib in Deutschland

Ein Ausländer im Sinne des Gesetzes ist jede Person, welche nicht als Deutscher gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes definiert wird, dies betrifft insbesondere ausländische Staatsangehörige sowie staatenlose Individuen. Besteht Unklarheit über die Nationalität einer Person, wird diese bis zur Klärung als Ausländerin oder Ausländer betrachtet.

Das Zuwanderungsgesetz hat eine tiefgreifende Reform des Ausländerrechts bewirkt. Die hierin enthaltenen Regelwerke definieren die Rechtsstellung von Fremden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Den wesentlichen Kernpunkt dieser Gesetzgebung bildet das Aufenthaltsgesetz, welches das vormals gültige Ausländergesetz ersetzt. Die signifikantesten Neuerungen dieses Aufenthaltsgesetzes liegen darin, dass es nicht allein die Einreise sowie den Verbleib von Staatsangehörigen aus Drittstaaten regelt, sondern ebenso ihren Zugang zu beruflicher Tätigkeit und zu Integrationsangeboten umfänglich festlegt.

Das deutsche Ausländerrecht (als Hauptbestandteil das Aufenthaltsgesetz) umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

   ▪ Bestimmungen zur Einreise, hierbei vorrangig die Verpflichtung zur Visabeschaffung;
   ▪ Festlegungen zum Verbleib im Land und die dafür notwendigen Bleiberechte, darunter die zeitlich begrenzte Genehmigung zum Aufenthalt und die dauerhafte Niederlassungserlaubnis;
   ▪ das Vorgehen bei der Aufenthaltsbeendigung, speziell durch amtliche Ausweisung oder erzwungene Rückführung.

Erklärung zur Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird als ein vorübergehender Aufenthaltstitel verstanden, dessen Gewährung an einen spezifischen, vorab definierten Zweck geknüpft ist. Die verschiedenen Anlässe hierfür sind im Aufenthaltsgesetz explizit fixiert. Zu den beispielhaften Kategorien zählen:

  • Verbleib für schulische oder berufliche Bildungszwecke (gemäß §§ 16-17 AufenthG),
  • Bleiberecht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (im Sinne der §§ 18 ff. AufenthG),
  • Dauer des Aufenthalts aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Überlegungen (siehe §§ 22-26, 104a, 104b AufenthG),
  • Verbleib aufgrund familiärer Bindungen (nach §§ 27-36a AufenthG).

Die Bedingungen zur Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis für jeden der genannten Zwecke sind an strikte Anforderungen geknüpft. Eine Verlängerung der Gültigkeit dieser Erlaubnis kann nur erfolgen, sofern die Kriterien, die bereits bei der anfänglichen Vergabe erforderlich waren, auch weiterhin gegeben sind.

Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne für eine detaillierte Beratung zu diesem Themenkomplex zur Verfügung. Nehmen Sie hierfür einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin in unseren Kanzleiräumen.
Herr Rechtsanwalt Yildiz betreut Ihre Anliegen im Bereich des Aufenthaltsrechts nicht allein im Düsseldorfer Stadtgebiet, sondern auch weit über dessen Grenzen hinaus.

Die Niederlassungserlaubnis: Eine Definition

Die Niederlassungserlaubnis wurde mit der Einführung des Zuwanderungsgesetzes als ein weiterer Aufenthaltstitel, parallel zur Aufenthaltserlaubnis, etabliert. Anders als die zeitlich limitierte Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein dauerhaft gültiger Aufenthaltstitel. Sie verleiht die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit, kennt keine örtlichen Einschränkungen und darf, abgesehen von den explizit im Aufenthaltsgesetz genannten Ausnahmen, nicht mit zusätzlichen Auflagen verbunden werden.

Zu den fundamentalen Voraussetzungen gehört neben diversen anderen Kriterien, dass der Antragsteller seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, seinen Lebensunterhalt eigenständig gewährleisten kann und über adäquate deutsche Sprachkenntnisse verfügt. Des Weiteren bestehen gesonderte Ausnahmebestimmungen, etwa für Hochqualifizierte oder für ausländische Personen, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben (nach § 26 AufenthG).
Rechtsanwalt Yildiz steht Ihnen im Zusammenhang mit der Niederlassungserlaubnis nicht ausschließlich in Düsseldorf zur Seite, sondern erbringt seine juristischen Dienstleistungen auch außerhalb der Stadtgrenzen.

Erläuterung des Begriffs "Duldung"

Laut den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes beschreibt die Duldung eine „zeitlich begrenzte Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung' für Ausländer, die eigentlich zur Ausreise verpflichtet wären. Sie ist ausdrücklich kein Aufenthaltstitel und berechtigt somit nicht zu einem legalen Verbleib im Bundesgebiet.
Grundsätzlich ist geduldeten Personen die Ausübung einer Arbeitstätigkeit untersagt; dennoch kann für die Dauer der Duldung eine Erlaubnis zur Beschäftigungsaufnahme erteilt werden.

Gerne erteilen wir Ihnen zu diesem Aspekt eine umfassende Beratung. Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie unkompliziert einen Besprechungstermin in unserer Rechtsanwaltskanzlei.
Herr Rechtsanwalt Yildiz betreut Ihre ausländerrechtlichen Fragestellungen nicht nur im Raum Düsseldorf, sondern ebenso in den angrenzenden Gebieten.

Die Blaue Karte EU im Überblick

Die Blaue Karte EU repräsentiert eine besondere Art des Aufenthaltstitels, der speziell für akademisch ausgebildete Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten geschaffen wurde. Nach einem Zeitraum von 33 Monaten einer qualifizierten Berufstätigkeit kann Inhabern der Blauen Karte EU das Recht auf eine Niederlassungserlaubnis zugesprochen werden. Besitzt der Karteninhaber jedoch schon frühzeitig solide Deutschkenntnisse, so wird die Niederlassungserlaubnis bereits nach nur 21 Monaten hochqualifizierter Beschäftigung gewährt. Familienangehörige von Blauen-Karte-EU-Inhabern sind vor ihrer Einreise von der Pflicht zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse befreit und dürfen nach ihrer Ankunft umgehend und uneingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Wir stellen Ihnen zu dieser Thematik selbstverständlich gerne eine eingehende Beratung bereit. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt auf, um einen Termin in unseren Kanzleiräumen zu vereinbaren.
Rechtsanwalt Yildiz betreut Sie in Bezug auf die Blaue Karte EU nicht nur im Raum Düsseldorf, sondern bietet seine juristischen Dienste auch außerhalb des Stadtgebiets an.

Einbürgerung zum deutschen Staatsbürger

Ab dem ersten Januar Zweitausend trat das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft, welches die Prozedur der Einbürgerung für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger erheblich erleichterte. Die wesentlichen Punkte dieser Gesetzesänderung sind:

Erwerb der deutschen Nationalität durch Geburt auf deutschem Boden

   ▪ wenn ein Elternteil seit acht Jahren ununterbrochen seinen rechtmäßigen und gewöhnlichen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland innehat und

   ▪ dieser Erziehungsberechtigte im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung ist oder seit mindestens drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

Kinder, die unter diesen Bedingungen geboren werden, erlangen mit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft samt allen Rechten und Pflichten. Bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres muss sich die betroffene Person jedoch zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit oder jener ihrer Eltern entscheiden.

Bestimmungen für volljährige Personen aus dem Ausland

Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner haben in der Regel einen Anspruch auf die Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft, sofern sie folgende Bedingungen erfüllen:

   ▪ sich seit acht Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufhalten;
   ▪ eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis besitzen;
   ▪ sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen;
   ▪ nicht durch Aktivitäten aufgefallen sind, die verfassungsfeindlich einzustufen sind;
   ▪ die eigenständige Sicherung ihres Lebensunterhalts gewährleisten können;
   ▪ nicht wegen strafbarer Handlungen verurteilt wurden (Ausnahmen bilden hier die sogenannten Bagatelldelikte) und
   ▪ über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

In begründeten Ausnahmefällen, wie beispielsweise bei älteren Personen, kann von einigen der genannten Voraussetzungen abgewichen werden.

Das deutsche Asyl- und Flüchtlingsrecht

Abgesehen von seiner Spezialisierung auf das Ausländerrecht, ist Rechtsanwalt Deniz Yildiz auch Ihr sachkundiger Berater für jegliche Fragestellungen im Bereich des Asylrechts.

Das in Deutschland bestehende Asyl- und Flüchtlingsrecht sieht nachstehende Schutzformen vor:

  • Status des Flüchtlingsschutzes
  • Anerkennung der Asylberechtigung
  • Gewährung subsidiären Schutzes
  • Verbot der Abschiebung

Nachdem das Bundesamt seine finale Entscheidung getroffen hat, sprich nach dem vollständigen Abschluss des Asylverfahrens, resultiert dies entweder in einem dauerhaften Aufenthalts- oder Bleiberecht oder in der Verpflichtung zur Ausreise.

Die jeweiligen Ausländerbehörden sind für alle aufenthaltsrechtlichen Belange zuständig.

Die Zuständigkeit für die Prüfung und Entscheidung über Asylgesuche liegt beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Es obliegt dem Schutzsuchenden, die Gegebenheiten glaubhaft darzulegen, welche seine Furcht vor politischer Verfolgung begründen. In einem solchen Fall wird dem als asylberechtigt Anerkannten eine Aufenthaltserlaubnis erteilt. Es ist dringend angeraten, sich vor dem Anhörungstermin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge von einem versierten Juristen oder einer Juristin beraten zu lassen.

Ergeht ein negativer Bescheid, kann dagegen Klage erhoben werden. Da im Asylrecht generell sehr kurze Fristen für die Einreichung von Klagen existieren, ist ein unverzügliches Handeln vonnöten. In bestimmten Fällen führt die Klage nicht automatisch zu einer aufschiebenden Wirkung. Daher ist es in diesen Konstellationen erforderlich, im Rahmen eines Eilrechtsschutzverfahrens einen gesonderten Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen, damit der Betroffene bis zur richterlichen Entscheidung im Bundesgebiet verbleiben darf. Spätestens für die effektive Durchführung der Klage sollte ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin hinzugezogen werden.

Sie können selbstverständlich auch unser Online-Kontaktformular nutzen, um uns Ihr spezifisches Anliegen im Ausländerrecht zu schildern. Unser fachkundiger Anwalt für Ausländerrecht steht Ihnen für Ihre ausländerrechtlichen Fragen jederzeit mit vollem Engagement zur Verfügung.