Der Bußgeldkatalog für Überholverstöße im Verbotsbereich
Das Überholverbot speziell für Lastkraftwagen
Sanktionen: Nichteinhaltung des Lkw-Überholverbots
| Zuwiderhandlung | Verhängtes Bußgeld (€) | Punkte in Flensburg | FahrverbotFverbot (ggf.) | Ist ein Einspruch ratsam? |
|---|---|---|---|---|
| Das für Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht geltende Überholverbot missachtet | 70 € | 1 | - | Hier überprüfen |
| ... unter gleichzeitiger Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 85 € | 1 | - | Hier überprüfen |
| ... und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht | 105 € | 1 | - | Hier überprüfen |
| Nichteinhaltung des Lkw-Überholverbots (ab 3,5 t) mit gleichzeitiger Beeinträchtigung des Gegenverkehrs | ||||
| ... dabei den Gegenverkehr behindert | 150 € | 1 | - | Hier überprüfen |
| ... den Gegenverkehr in Gefahr gebracht | 250 € | 2 | 1 Monat | Hier überprüfen |
| ... einen Verkehrsunfall herbeigeführt | 300 € | 2 | 1 Monat | Hier überprüfen |
| Überholvorgang bei einer Geschwindigkeitsdifferenz von weniger als zehn Kilometern pro Stunde durchgeführt | 80 € | 1 | - | Hier überprüfen |
In Kürze zusammengefasst: Die Beachtung des LKW-Überholverbots ist unerlässlich
Die Dimensionen dieser Fahrzeuge und ihre vorgeschriebenen Maximalgeschwindigkeiten machen es Lastkraftwagen häufig unmöglich, zügig zu überholen. Um gleichwohl riskante Überholversuche zu unterbinden, wird regional oder abschnittsweise ein Überholverbot speziell für Lastkraftwagen verhängt.
Ein Überholvorgang bei Lastkraftwagen sollte nach den Bestimmungen der StVO die Dauer von fünfundvierzig Sekunden nicht überschreiten und erfordert eine Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens zehn Kilometern pro Stunde zum überholten Fahrzeug; widrigenfalls spricht man von einem sogenannten "Elefantenrennen".
Sollte ein Überholverbot durch Lenker von Lastkraftwagen missachtet werden, so resultiert dies in einem Eintrag in das Fahreignungsregister (ein Punkt in Flensburg) und einer Geldstrafe von siebzig Euro. Im Falle einer Gefährdung erhöht sich die verhängte Geldstrafe, und zusätzlich kann ein zeitlich befristeter Entzug der Fahrerlaubnis (Fahrverbot) angeordnet werden.
Spezielle Regelungen für das Überholverbot von Lastkraftwagen: Wichtige Aspekte
In Deutschland sehen die Vorschriften für Lenker von Lastkraftwagen eine Vielzahl von Vorschriften und Richtlinien vor. Weil diese "Schwergewichte der Fahrbahnen" bei Kollisionen oftmals erhebliche Beschädigungen verursachen, legt das Straßenverkehrsrecht ein besonderes Augenmerk auf Lastkraftwagen. Für sie wurden spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen, genaue Abstandsregelungen sowie verbindliche Lenk- und Ruhezeiten etabliert.
Der Vorgang des Überholens unterliegt auch für Lastkraftwagen strengen Bestimmungen. Hierdurch soll unter anderem den bekannten „Elefantenrennen' vorgebeugt werden, um eine langwierige Blockade des Verkehrs zu vermeiden. Aus diesem Grund sind Überholverbote, speziell für Lastkraftwagen, innerhalb Deutschlands durchaus häufig anzutreffen.
Die Bezeichnung "Elefantenrennen" assoziiert man zumeist mit der Konstellation, in der ein Lastkraftwagen einen anderen überholt. Allerdings ist ein unzureichend zügiger Überholvorgang auch mit andersartigen Kraftfahrzeugen &8211; beispielsweise mit einem Personenkraftwagen &8211; unzulässig und demzufolge mit einer Strafe belegt.
Einschränkungen des Überholens für Lastkraftwagen auf Autobahnen
Wegen der beträchtlichen Fahrzeuglänge und der reduzierten Fahrgeschwindigkeit von Lastkraftwagen kann der Überholvorgang bisweilen eine beträchtliche Zeit in Anspruch nehmen, bis er vollendet ist. Auf Schnellstraßen (Autobahnen) dürfen Lastkraftwagen eine maximale Geschwindigkeit von achtzig Kilometern pro Stunde nicht überschreiten. Weil Fahrer von Lastkraftwagen häufig unter terminlichem Druck agieren, bewegen sich zahlreiche Lkws mit nahezu identischen Geschwindigkeiten auf den Fahrbahnen. Dies erschwert in erheblichem Maße ein rasches Passieren anderer Fahrzeuge.
Sollte ein Überholvorgang eine längere Zeitspanne beanspruchen, insbesondere auf Fahrbahnen mit lediglich zwei Fahrstreifen je Richtung, kann dies den Verkehrsablauf erheblich stören. Aus diesem Grund ist abschnittsweise ein Überholverbot für Lastkraftwagen in Kraft (beispielsweise auf Autobahnen). Die Anordnung eines derartigen Verbots erfolgt durch das spezifische Verkehrszeichen mit der Nummer 277. Dieses Verbot erstreckt sich auf Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht dreieinhalb Tonnen übersteigt, dies umfasst sowohl Fahrzeuge mit Anhänger als auch Zugmaschinen. Personenkraftwagen und Reisebusse bleiben von dieser Regelung unberührt.
Ordnungsgemäßes Überholen mit dem Lastkraftwagen
Selbst in Abwesenheit expliziter Überholverbote ist es einem Lastkraftwagen nicht gestattet, willkürlich zu überholen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollte ein Überholmanöver eine Dauer von fünfundvierzig Sekunden nicht überschreiten. Für Lastkraftwagen ist dies nur realisierbar, sofern zwischen dem überholenden und dem überholten Fahrzeug eine Geschwindigkeitsdifferenz von mindestens zehn Kilometern pro Stunde vorhanden ist.
Dementsprechend kann ein Lastkraftwagen, welcher auf Schnellstraßen die zulässige Maximalgeschwindigkeit einhält, lediglich dann zum Überholen ansetzen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug mit siebzig Kilometern pro Stunde unterwegs ist. Besitzt das vorausfahrende Kraftfahrzeug keine spezifische Geschwindigkeitsbegrenzung, so ist die Eintretung dieses Szenarios tendenziell unwahrscheinlich.
Mittels solcher "Elefantenrennen" erzielen Lastkraftwagenfahrer nahezu keinen Zeitgewinn. Legt ein Lastkraftwagen beispielsweise konstant zweiundachtzig Kilometer pro Stunde zurück, so beträgt sein Vorteil auf einer fünfhundert Kilometer langen Strecke lediglich neun Minuten - vorausgesetzt, die Fahrbahn ist durchgehend ungehindert befahrbar. Die resultierende Zeitersparnis fällt somit äußerst gering aus, während die Beeinträchtigung und Störung des Verkehrsflusses im Gegenzug erheblich zunehmen.
Auch während eines Überholvorgangs ist es obligatorisch, den vorgeschriebenen Mindestabstand strikt einzuhalten. Zwischen dem eigenen und dem vorausfahrenden Fahrzeug sollten sich mindestens fünfzig Meter befinden, sobald die Geschwindigkeit fünfzig Kilometer pro Stunde übersteigt. Verstöße gegen diese Vorgabe führen zu der Verhängung von Geldstrafen und einem Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg).
Hinweise zur Vorgehensweise: Für ein sicheres Überholmanöver sind die nachstehenden Aspekte von Bedeutung.
&8211; Den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand wahren.
&8211; Rasche Durchführung: Innerhalb von fünfundvierzig Sekunden müssen die anderen Verkehrsteilnehmer passiert sein.
&8211; Den Pkw-Verkehr berücksichtigen und diesen so wenig wie möglich beeinträchtigen.
Unzulässige Überholvorgänge oder Überholen trotz Verbots: Sanktionen für Lastkraftwagen
sind im Bußgeldkatalog für Lastkraftwagen, welche trotz bestehenden Überholverbots entsprechende Manöver durchführen, schwere Ahndungen vorgesehen.
Mindestens ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg sowie eine Geldstrafe von siebzig Euro resultieren aus der Ignorierung der relevanten Verkehrszeichen; im Falle von Verkehrsgefährdungen oder sogar eines Verkehrsunfalls fallen die Sanktionen signifikant empfindlicher aus. Ein Führerscheinentzug von einem Monat Dauer und eine Geldstrafe von dreihundert Euro können als Konsequenz verhängt werden.
Sogenannte Elefantenrennen ziehen gleichfalls einen Vermerk in Flensburg sowie eine Geldbuße nach sich.
(Siebenundachtzig Beurteilungen, Mittelwert: 4,11 von 5)Loading...
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Informationen zum Verfasser
Murat Kilinc besitzt seit dem Jahr 2014 die Zulassung als Rechtsanwalt und ist seit 2018 zusätzlich berechtigt, den Titel Fachanwalt für Verkehrsrecht zu tragen. Das juristische Studium wurde von ihm an der Universität Bremen erfolgreich abgeschlossen. Während seiner achtjährigen freiberuflichen Tätigkeit widmete er sich unter anderem intensiv dem Bereich des Verkehrsrechts. Sein tiefgreifendes Fachwissen setzt er nun ein, um die Nutzer von bussgeldkatalog.de bezüglich Bußgeldverfahren und vergleichbaren Sachverhalten aufzuklären.