Führerschein beantragen
Beantragung der erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis
Grundlegende Hinweise
Um in Deutschland ein Kraftfahrzeug steuern zu dürfen, ist eine gültige Fahrerlaubnis unerlässlich. Den divergenten Fahrzeugkategorien sind spezifische Fahrerlaubnisklassen zugeordnet. Hierfür werden teilweise abweichende Dokumente gebraucht. Sämtliche diesbezüglichen Auskünfte sind nachstehend aufgeführt.
Option eins für die Antragseinreichung: Zügig, verlässlich und digital via „Mein Nürnberg'
Die zuverlässigste und zügigste Art der Antragseinreichung erfolgt digital mittels eines aktivierten „Mein Nürnberg'-Kontos.
Es ist von Bedeutung zu berücksichtigen, dass sich Ihr derzeitiger primärer Wohnsitz im Stadtgebiet Nürnbergs befinden muss und nicht etwa im Nürnberger Land.
Sollte Ihr primärer Wohnsitz sich nicht in Nürnberg befinden, bitten wir Sie, die für Sie verantwortliche Fahrerlaubnisbehörde zu kontaktieren.
Durch „Mein Nürnberg' zur EU-Fahrerlaubnis
Ergreifen Sie die Gelegenheit für eine zügige Einreichung des Gesuchs mittels eines validierten "Mein Nürnberg"-Kontos.
Erfordernisse:
- Ihr derzeitiger primärer Wohnsitz muss sich im Stadtgebiet Nürnbergs befinden.
Es sind digitale Abbilder oder Scans der nachstehenden Dokumente bereitzuhalten:
- Die Seite mit dem Lichtbild aus einem validen Reisepass oder Ausweisdokument (beide Seiten, Vorder- und Kehrseite)
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Mustertafel biometrisches Passbild<https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html>
- Beleg über die Absolvierung einer Ausbildung in Erster Hilfe
- Ein Sehtest (durch Augenarzt oder Optiker durchgeführt) - dessen Durchführung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf
- Die genaue Bezeichnung der Fahrschule in Nürnberg
- Ihre handschriftliche Signatur (in schwarzer Farbe auf weißem Untergrund)
Das fällige Entgelt kann im Rahmen des Online-Dienstes direkt via PayPal oder mittels Kredit- bzw. Debitkarte (Mastercard, Visa) beglichen werden.
- Erstantrag für eine Fahrerlaubnis digital einreichen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten-anmeldung/index?lebenslageIdAuswahl=w_320_oa_d_fsantrag>
Alternative zwei für die Gesuchsstellung: Persönliche Vorsprache
Sollten Sie keine Möglichkeit haben oder wünschen, Ihr Gesuch digital einzureichen, sind Sie herzlich eingeladen, uns in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg aufzusuchen. Hierfür ist eine vorherige Terminabsprache unabdingbar.
Ihren Termin können Sie unkompliziert und digital hier reservieren.
Führen Sie bitte Ihre Bestätigung des Termins (ausgedruckt oder auf Ihrem Mobilgerät) zur Vorsprache mit.
- Digitale Terminbuchung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2&preselect_cnc=13>
Häufig gestellte Fragen
Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis kann nicht früher als ein halbes Jahr vor dem Eintritt des erforderlichen Mindestalters für die entsprechende Fahrzeugklasse eingereicht werden.
Zur Veranschaulichung: Das minimale Alter für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 beträgt 16 Jahre. Folglich können Sie das Gesuch einreichen, sofern Sie das Alter von 15 Jahren und sechs Monaten erreicht haben.
Es obliegt Ihnen, das Gesuch für die Fahrerlaubnis bei der für Sie örtlich zuständigen Behörde einzureichen. Deren Zuständigkeit bestimmt sich nach Ihrem primären Wohnsitz. Wir tragen ausschließlich dann die Verantwortung für Ihr Anliegen, sofern Sie Ihren primären Wohnsitz in Nürnberg besitzen.
- behördliche(s) Identifikationspapier(e)
- Ein jüngstes biometrisches Passfoto als physisches Exemplar (nicht älter als zwölf Monate)
- Beleg über die absolvierten Erste-Hilfe-Schulung in Originalausführung
- Ein Sehtest (durch einen Augenarzt/eine Augenärztin oder einen Optiker/eine Optikerin) als Urschrift - nicht aus den letzten zwei Jahren
- Die Bezeichnung der Fahrschule in Nürnberg, Fürth oder Erlangen
Für die Klassen, welche einer Probezeit unterliegen (B, A1, A2, A): 52,22 Euro
Für die nicht der Probezeit unterliegenden Klassen (AM, L, T): 51,42 Euro
Im Falle einer situationsbedingten Begutachtung fallen weitere 35,80 Euro an.
Hinzu kommen für das Führungszeugnis 13,00 Euro.
Dies ist nur möglich, falls Sie alternativ einen validen Reisepass präsentieren können. Sowohl für die Antragstellung als auch für die Abnahme der Führerscheinprüfungen ist ein rechtsgültiges Identifikationsdokument (Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel) erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis für Motorräder, Personenkraftwagen oder landwirtschaftliche Zugmaschinen (Fahrerlaubnisklassen B, AM, A1, A2, A, L, T) digital zu beantragen. Die Antragstellung oder Erneuerung einer abweichenden Fahrerlaubnisklasse (Lastkraftwagen, Omnibusse) ist nicht im Online-Verfahren realisierbar. Hierzu ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Selbst wenn Sie simultan die Erteilung mehrerer Klassen wünschen, ist dies nur mittels eines persönlichen Termins in der Fahrerlaubnisbehörde umsetzbar.
- Terminabsprache<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2>
Das Gesuch verliert seine Gültigkeit zwölf Monate nach der Erteilung des Prüfungsauftrags oder alternativ nach der erfolgreichen Absolvierung der theoretischen Prüfung, vorausgesetzt, dass die praktische Fahrprüfung bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestanden wurde.
Sollten Sie die Fahrprüfung aus nachvollziehbaren Gründen (beispielsweise wegen eines Schul- oder Universitätsbesuchs oder einer Arbeitsstelle außerhalb Nürnbergs/Fürths/Erlangens) an einem alternativen Ort absolvieren wollen, so ist eine individuelle Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.
Das hierfür anfallende Entgelt beläuft sich auf 12,80 Euro.
Abseits der üblichen Antragsdokumente sind beim vereinbarten Termin des Weiteren mitzubringen:
- Ein Beleg Ihrer Aktivität am vorgesehenen Prüfungsort (zum Beispiel eine Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder ein Arbeitsvertrag)
- Die Bezeichnung und die Anschrift der Fahrschule
- Die Bezeichnung und die Anschrift der Prüfungsorganisation (zum Beispiel der TÜV in Bayern)
Das Gesuch kann ebenso von einer dritten Person eingereicht werden. Diese benötigt hierfür neben den zuvor genannten Dokumenten eine schriftliche Vollmacht, das Identifikationsdokument des Antragstellers sowie deren eigenes Ausweisdokument.
Eine Antragstellung in Person ist ebenso in den nachstehenden Fällen erforderlich:
- Sollten mehrere Klassen simultan beantragt werden (z.B. A+B)
In den folgenden Situationen ist die persönliche Vorsprache in der Hirschelgasse 32 obligatorisch (und nicht etwa in einem der Bürgerbüros Nürnbergs):
- Ein Gesuch nach einer behördlichen Vorladung, einer Fahrerlaubnissperre, Entziehung, Aberkennung oder gerichtlicher Verurteilung (z.B. aufgrund von Alkohol, Betäubungsmitteln, aggressivem Verhalten, Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, usw.)
- Physische Eigenheiten, die ein spezielles kraftfahrtechnisches Gutachten bedingen (wie beispielsweise eine Körpergröße unter 150 cm, fehlende Extremitäten oder Ähnliches)
- Das Bestehen einer Erkrankung gemäß Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung<https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html>
Nachdem Ihre Unterlagen vollumfänglich bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegen, wird Ihr Gesuch prozessiert und im Anschluss der Prüfungsauftrag an die verantwortliche TÜV-Niederlassung weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit des Antrags umfasst gewöhnlich etwa zwei bis drei Wochen (von der Antragstellung bis zum Erhalt des Prüfungsauftrages durch den TÜV Nürnberg).
Die jeweilige Fahrschule kann anschließend digital bei der Prüforganisation überprüfen, ob der Prüfkandidat zur Prüfung zugelassen ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde befindet sich in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg. Wir bitten Sie, etwas vor Ihrem Termin zu erscheinen und neben den übrigen Dokumenten Ihre Bestätigung der Terminabsprache (entweder in Papierform oder auf Ihrem Mobiltelefon) mitzuführen.
Ihren Termin zur erstmaligen Erteilung einer Fahrerlaubnis können Sie an dieser Stelle digital reservieren:
- Terminbuchung<https://nuernberg.termine-reservieren.de/select2?md=2>
Im Anschluss an die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung erhalten Sie seitens des Prüfers ein temporäres Fahrerlaubnisdokument, welches Sie zum Führen eines Fahrzeugs in Deutschland berechtigt. Der endgültige EU-Führerschein wird Ihnen unmittelbar von der Bundesdruckerei zugesandt. Die Übermittlung erfolgt mittels Einwurfeinschreiben, ungefähr drei Wochen nach der erfolgreich absolvierten Prüfung. Sollten Sie das Fahrerlaubniskärtchen für einen Auslandsaufenthalt vorab benötigen, bitten wir Sie, sich mehrere Wochen vor dem Termin der Prüfung mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen.
Im Falle einer gleichzeitigen Beantragung mehrerer Klassen oder eines Prüfungsortes, der außerhalb Nürnbergs liegt, besprechen Sie die prozeduralen Schritte bitte bei Ihrem Termin zur Antragseinreichung.