Nebenkostenabrechnung Mietwohnung Steuererklärung
Nebenkosten durch die Steuererklärung erstattet bekommen
So bekommen Sie Ihre Nebenkosten zurückerstattet
Viele Wohnungsmieter lassen unnötig Geld liegen, da sie die Nebenkostenabrechnung bei der jährlichen Einkommensteuererklärung nicht einbeziehen. Dabei verbirgt sich hier ein beachtliches Einsparpotenzial. Ein gewisser Anteil der Nebenkosten kann erstattet werden - nutzen Sie diese Möglichkeit!
Lesen Sie in diesem Ratgeber:
Nebenkosten wiederbekommen - so funktioniert es
Lassen Sie sich im gegebenen Fall von unserem Partneranwalt beraten, um zu gewährleisten, dass Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und Fehler unterbinden. Auf diese Weise sichern Sie sich geschickt einen Teil Ihrer Nebenkostenwieder und reduzieren Ihr Haushaltsbudget spürbar!
Rechtliche Grundlagen und Maximalbeträge
Mieter haben die Möglichkeit, Handwerkeraufwendungen für Sanierung, Instandhaltung oder Modernisierung der Wohnung steuerlich anzugeben, beispielsweise für Arbeiten an Dach, Fassade, Mauern, Fenstern, Türen oder Fußböden. Entscheidend ist, dass Lohn- und Materialkosten auf den Quittungen gesondert ausgewiesen sind, um Steuervorteile zu erhalten. Fordern Sie hierzu Vermieter oder Handwerker zu einer detaillierten Aufschlüsselung auf. Für Handwerkerarbeiten können bis zu 6.000 Euro und bei haushaltsnahen Dienstleistungen sogar bis zu 20.000 Euro in der Steuererklärung geltend gemacht werden, was zu Steuerentlastungen von 1.200 beziehungsweise 4.000 Euro führen kann. Mieter können somit jährlich bis zu 5.200 Euro sparen. Wichtig: Nur Beträge, die per Überweisung oder Bankeinzug bezahlt wurden, sind abzugsfähig - Barzahlungen hingegen nicht.
Hauswart und Gebäudereinigung
Abzugsfähig sind unter anderem 20 % der Nebenkosten für die Aufgaben eines Hauswarts sowie die Gebäudereinigung, da diese als haushaltsnahe Services gelten. Überprüfen Sie, ob diese Kosten tatsächlich als Nebenkosten anfallen. Wenn der Hauswart Gemeinschaftsräume säubert, können die Reinigungskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden, dies ist nur bei fremden Dienstleistern möglich.
Heizung
Heizkosten können nur in Teilen steuerlich geltend gemacht werden. Ausschließlich bestimmte Dienstleistungen werden steuerlich gefördert, wobei 20 Prozent in der Steuererklärung absetzbar sind. Hierzu zählen Instandhaltung der Heizungsanlage sowie der Öltankanlage, Zählerwechsel gemäß Eichgesetz, Wärmemessung und Schornsteinreinigung. Verbrauchsabhängige Kosten sind nicht absetzbar.
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Gartenarbeiten und Schädlingsbekämpfung
Auch 20 Prozent der Aufwendungen für Gartenarbeiten sind üblicherweise steuerlich absetzbar, inklusive Pflanzenerneuerung und Instandsetzung von Wegen. Werden diese Tätigkeiten vom Hausmeister ausgeführt, sind sie nicht zusätzlich absetzbar. Kosten für Schädlingsbekämpfung dürfen Vermieter nur in Sonderfällen auf Mieter umlegen, beispielsweise bei länger andauerndem Befall. Diese können Mieter in der Steuererklärung angeben, wenn sie in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt sind.
Instandhaltung und Reparaturen
In Wohngebäuden ist eine regelmäßige Wartung der Anlagen erforderlich. Aufwendungen für die Instandhaltung gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, welche Vermieter umlegen dürfen, und sind zu 20 Prozent steuerlich absetzbar. Hierzu zählen beispielsweise Wartungskosten für Heizungen, Fahrstühle, Feuerlöscher, CO2-Warner, Pumpen oder Blitzschutzanlagen. Aufwendungen für Reparaturen hingegen trägt der Vermieter und diese dürfen nicht in der Betriebskostenabrechnung auftauchen. Wenn der Mieter jedoch auf eigene Kosten einen Handwerker beauftragt, um beispielsweise kleinere Reparaturen oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung durchführen zu lassen, können diese Ausgaben in der Steuererklärung angerechnet werden.
Straßenreinigung und Winterdienst
Vermieter können sowohl Kosten für die Straßenreinigung als auch den Winterdienst im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Die öffentlich-rechtlichen Gebühren für die Straßenreinigung können Mieter dabei jedoch nicht bei der Einkommensteuererklärung ansetzen. Beauftragt der Vermieter allerdings einen externen Dienstleister mit der Durchführung der Winterdienste wie Schneebeseitigung und Streuen, so können Mieter sogar 20% der Lohnkosten bei ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Auch hier gilt die Bedingung, dass diese Winterdienste nicht vom Hausmeister übernommen werden und dass Personal- sowie Materialkosten gesondert in der Nebenkostenabrechnung dargestellt wurden.
So setzen Sie Ihr Arbeitszimmer an
Das häusliche Arbeitszimmer muss den zentralen Ort darstellen, an dem Sie den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit zubringen. Wenn ein anderer Arbeitsplatz, beispielsweise im Büro Ihres Arbeitgebers, zur Verfügung steht, kann das Büro nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Das Arbeitszimmer muss räumlich von den restlichen Bereichen der Wohnung separiert sein. Es darf ausschließlich beruflichen Zwecken dienen und nicht anderweitig eingesetzt werden. Arbeitnehmer, welche kein entsprechendes Arbeitszimmer eingerichtet haben, können in der Steuererklärung keine Werbungskosten geltend machen. Nichtsdestotrotz besteht die Option, die Homeoffice-Pauschale zu nutzen.
So bekommen Sie Ihre Nebenkosten wieder
Welche Nebenkosten sind absetzbar? Haushaltsnahe Services und Handwerkerarbeiten sind steuerlich absetzbar! Bei Rückfragen einfach einen Partneranwalt konsultieren, Fehler vermeiden und geschickt Nebenkosten über die Steuererklärung zurückerlangen.
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