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Informationen des Auswärtigen Amts

Willkommen auf den Webseiten des Auswärtigen Amts

Ein herzliches Willkommen im BfAA!

Das BfAA hat seine Anfänge hinter sich gelassen. Ich blicke voller Freude auf die kommenden Jahre und darauf, zusammen weiter zu wachsen, um uns mit unserer einzigartigen Kompetenz als unverzichtbarer Leistungserbringer für den Auswärtigen Dienst zu positionieren.

Holger Seubert, Präsident des BfAA

Das BfAA-Leitbild: Gemeinsam clevere Lösungen entwickeln

Wir sind Vorreiter! Erstmals errichten wir eine fortschrittliche und innovative Bundesoberbehörde, die dem Auswärtigen Amt untergeordnet ist. Unsere serviceorientierten Leistungen sind exakt auf den Auswärtigen Dienst zugeschnitten. Gemeinsam möchten wir eine Vorreiterrolle im Bereich E-Government innerhalb der umfassenden Modernisierungsstrategie der öffentlichen Verwaltung einnehmen. Wir sind offen für frische Ideen und Arbeitsabläufe. Wir agieren digital, orts- sowie zeitunabhängig. Wir unterstützen die deutsche Außenpolitik und den Auswärtigen Dienst mit seinen über 220 Auslandsvertretungen durch ein facettenreiches und anspruchsvolles Service-Portfolio:

Immobilienmanagement Fördermittelmanagement Zentrale Dienstleistungen Visabearbeitung Auslandsschulwesen Personalangelegenheiten Fortbildung

Zusammen arbeiten wir effizient, stehen für gewissenhafte Rechtsanwendung ein und bieten qualitativ hochwertige Dienstleistungen an. Von Bedeutung ist uns eine vertrauensvolle, kollegiale und respektvolle Kooperation. Wir kommen aus verschiedenen Bereichen, mit unterschiedlichen Erfahrungen und Fachkenntnissen. Dies gestaltet unsere Arbeit interessant und vielfältiger. Wir arbeiten Hand in Hand mit dem Auswärtigen Amt und seinen Partnern und legen Wert auf kreative sowie gemeinschaftliche Lösungsansätze. Transparenz sowie hierarchie- und abteilungsübergreifende Kommunikation sind uns wichtig. Wir setzen auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Gremien. Wir sind eine lernende Behörde: Kontinuierliche, zukunftsorientierte Weiterentwicklung ist der Kern unseres Selbstverständnisses.

Das Errichtungsgesetz BfAAG

Das Gesetz zur Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts vom 12. Juni 2020 bildet die rechtsverbindliche Grundlage für die Arbeit des BfAA.

Neben Einzelheiten zur Gründung und zum Sitz der neuen Bundesoberbehörde werden im Gesetzestext ebenfalls der Aufgabenbereich, die Aufsicht und allgemeine verwaltungsrechtliche Voraussetzungen festgelegt. Die übrigen Inhalte des Gesetzes können Sie an dieser Stelle abrufen.


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