oakboss.pages.dev

ADAC Kaufvertrag PDF Download

Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge: Wissenswertes für Verkäufer und Erwerber

Beim privaten Ankauf eines Autos können bisweilen Herausforderungen auftreten. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die beteiligten Personen diese Aspekte berücksichtigen, um eine reibungslose Abwicklung des Kaufabkommens zu gewährleisten:

  • Eine neutrale Überprüfung des Gebrauchtwagens veranlassen
  • Ein schriftliches Verkaufsabkommen treffen und eine Testfahrt durchführen
  • Das Fahrzeug idealerweise vor der Übergabe auf den neuen Eigentümer umschreiben lassen

Die bedeutsamsten Ratschläge, damit Händler und Käufer beim Abschluss eines Verkaufsabkommens keine wichtigen Details übersehen oder versäumen. Zusätzlich: Der Musterkaufvertrag des ADAC sowie eine Kontrollliste für die Testfahrt zum Herunterladen.

ADAC Kaufvertrag zum Herunterladen

Gebrauchtfahrzeug inspizieren lassen

Es ist für beide Parteien des Vertrages von Vorteil, das Automobil durch den ADAC inspizieren zu lassen. Ein Begutachtungsbericht vereinfacht den Verkauf des Autos, da es für Personen ohne Fachkenntnisse schwierig ist, den Zustand des Fahrzeugs präzise zu beurteilen. Den Gebrauchtwagen-Check des ADAC können Sie bei den Begutachtungsstellen des Clubs und bei beauftragten Sachverständigen des ADAC durchführen lassen.

Was bei der Probefahrt zu beachten ist

Es ist essenziell, während der Testfahrt zu überprüfen, ob die potenzielle Erwerberin oder der potenzielle Erwerber volljährig ist und über einen gültigen Führerschein verfügt. Sollte der Interessent die Testfahrt alleine unternehmen, ist es ratsam, eine Sicherheit, wie zum Beispiel den Personalausweis, zu hinterlegen. Vor der Testfahrt ist es ferner angebracht, das Automobil auf eventuelle Beschädigungen hin zu überprüfen.

Idealerweise ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt voll kaskoversichert. Jedoch sollte man sich bei einem Erwerb von Privatpersonen nicht allein darauf verlassen. Daher ist es wichtig, vor der Testfahrt klar festzulegen, wer im Falle eines Malheurs die Verantwortung trägt. Ohne eine abweichende Regelung ist derjenige, der die Probefahrt macht, gänzlich haftbar für selbst verursachte Schäden. Vor der Testfahrt empfiehlt es sich, zwischen Käufer und Verkäufer zu klären, wer beispielsweise die Eigenbeteiligung im Falle eines Verkehrsunfalls tragen würde, selbst wenn das Fahrzeug voll kaskoversichert ist.

Vereinbarung für die Probefahrt & Checkliste zum Download

Umschreibung des Fahrzeugs

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, bleibt der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer sowie die Versicherungsbeiträge verantwortlich. Aus diesem Grund empfiehlt der ADAC, dass beide Vertragspartner gemeinsam zur Zulassungsbehörde fahren und die Fahrzeugumschreibung vornehmen. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, das Fahrzeug vor der Übergabe stillzulegen. Die Juristen des ADAC geben den Rat, dass der Käufer mit den entwerteten Nummernschildern bis zum Ende des Tages direkt nach Hause fahren darf, vorausgesetzt, die bestehende Kraftfahrzeugversicherung deckt diese Fahrt noch ab. Bei Unsicherheiten sollte der Käufer vorsichtshalber bei der Versicherung nachfragen. Wenn ein stillgelegtes Fahrzeug veräußert wird, benötigt der Erwerber für die Abholung entweder ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Ausfuhrkennzeichen oder einen Anhänger. Im stillgelegten Zustand darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden.

Haftung für Mängel und Schäden bei Unfällen

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung im ADAC Musterkaufvertrag verhindert, dass der Erwerber Ansprüche aufgrund unbekannter Mängel geltend machen kann. Diese Bestimmung dient dem Schutz des Verkäufers davor, für nicht offenbarte Fehler in Anspruch genommen zu werden.

Worauf Verkäufer achten müssen

Der Verkäufer muss die vollständigen Informationen zum Namen und zur Anschrift des Käufers in beide Exemplare des Vertrages eintragen. Dasselbe gilt für die Meldungen an die Versicherung und die Zulassungsstelle. Dabei werden die Daten mit dem Ausweis oder Personalausweis des Käufers verglichen und in das Verkaufsabkommen übertragen. Es wird empfohlen, die vollständige Bezahlung des Kaufpreises in bar zu vereinbaren. Der ADAC rät von Ratenzahlungen oder Zahlungsaufschüben ab, insbesondere beim Privatverkauf, um potenzielle Schwierigkeiten zu umgehen. Wenn es möglich ist, sollte die Echtheit des Bargelds vor der Übergabe des Fahrzeugbriefs bei der eigenen Bank verifiziert werden. Nach dem Verkauffertigt der Verkäufer Kopien der Verkaufsmitteilungen an und sendet die Ursprungsdokumente an die Zulassungsstelle und die Versicherungsgesellschaft.

Das ist von Bedeutung für Käufer

Der Erwerber prüft die Angaben in den Fahrzeugdokumenten und erkundigt sich nach der CoC-Bescheinigung (Certificate of Conformity). Falls der Vertrag durch einen Bevollmächtigten des Verkäufers abgeschlossen wird, muss dieser eine schriftliche Vollmacht sowie einen Ausweis oder Pass vorlegen. Der Käufer trägt seine Kontaktdaten ein.

Es ist ratsam, das Verkaufsabkommen in schriftlicher Form aufzusetzen. Sämtliche zusätzlichen Ausstattungen und Zubehörteile sollten vollständig im Vertrag aufgeführt werden. Falls der vorgesehene Platz hierfür nicht ausreicht, kann ein separates Blatt hinzugefügt werden, das von beiden Parteien unterschrieben wird.

Mit dem Kauf gehen die Kfz-Haftpflicht- und die Vollkaskoversicherung auf den Erwerber über. Es ist wichtig zu überprüfen, ob diese die gewünschten Konditionen erfüllen. Bei Bedarf kann der Erwerber die bisherige Versicherung kündigen (Frist: ein Monat nach dem Erhalt des Fahrzeugs) und einen neuen Vertrag abschließen.

Nach dem Erwerb ist es wichtig, Ihr neues Fahrzeug zuzulassen. Im Voraus können Sie bereits im ADAC Online-Shop ein Wunschkennzeichen reservieren.

Verkauf von gebrauchten Elektroautos

Aufgrund des stetig wachsenden Stellenwerts der Elektromobilität findet der private Verkauf von gebrauchten Elektroautos immer häufiger statt. Hierbei müssen einige spezifische Aspekte bedacht werden, wie zum Beispiel der Zustand der Antriebsbatterien. Ein Prüfprotokoll für die Batterie trägt oft zur besseren Veräußerung des gebrauchten Elektrofahrzeugs bei. Aus diesem Grund stellt der ADAC ein spezielles Formular für den Kaufvertrag zur Verfügung:


  • mit