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Elster Grundsteuer Rentner

Befreiung von der Grundsteuer

Gelegentlich muss für ein Grundstück keine Grundsteuer entrichtet werden. Doch bevor sich Eigentümer zu früh freuen: Es müssen gewisse Bedingungen erfüllt sein, da nur ganz bestimmte Eigentümer und Bauten befreit sind. Wer von der Befreiung von der Grundsteuer profitieren kann, zeigen wir in diesem Artikel.

Kurz und bündig

In Kürze & knapp

  • Die Grundsteuerbefreiung gilt ausschließlich für bestimmte Rechtsträger, nicht für Einzelpersonen und Unternehmen
  • Lediglich Grundstücke, die für einen festgelegten Zweck genutzt werden, sind von der Grundsteuer befreit
  • Grundstücke bleiben von der Grundsteuer befreit, solange die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Für Denkmäler kann ein Erlass der Grundsteuer beantragt werden

Unter welchen Bedingungen wird die Steuerbefreiung gewährt?

Es gibt sie tatsächlich: die Befreiung von der Grundsteuer. Sind bestimmte Voraussetzungen gegeben, muss die Grundsteuer nicht bezahlt werden. Allerdings kann der private Hausbesitzer mit seinem Eigenheim von dieser Steuerbefreiung leider nicht profitieren.

Dies sind die Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung:

  • Eigentümer des Grundstücks ist ein spezifischer Rechtsträger
  • Das Grundstück wird für einen bestimmten steuerbegünstigten Zweck genutzt

Welche Rechtsträger sind von der Grundsteuer befreit?

Gesetzlich sind hier nur ganz bestimmte Rechtsträger gemeint, zum Beispiel inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts. Dazu gehören:

  • Bund, Länder und Gemeinden
  • Berufskammern wie Steuerberaterkammer, Handwerkskammern, Rechtsanwaltskammer und Innungen
  • Industrie- und Handelskammern

Darüber hinaus können inländische gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen die Grundsteuerbefreiung beanspruchen, wie beispielsweise:

  • eingetragene Vereine
  • Stiftungen

Auch Religionsgemeinschaften, die juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, und jüdische Kultusgemeinden zählen zum Kreis der Begünstigten. Das sind zum Beispiel:

  • Römisch-katholische Kirche
  • Evangelische Kirche
  • Jüdische Gemeinden

Von der Grundsteuerbefreiung ausgenommen sind beispielsweise:

  • Berufsvertretungen
  • Berufsverbände
  • Kassenärztliche Vereinigungen
  • ausländische Körperschaften des öffentlichen Rechts

Welche Grundstücke sind von der Grundsteuer befreit?

Um sich von der Grundsteuer befreien zu lassen, muss der Rechtsträger das Grundstück für einen bestimmten Zweck nutzen. Hier sind vor allem gemeinnützige oder mildtätige Zwecke relevant. Darüber hinaus sind bestimmte Nutzungen gesetzlich von der Grundsteuer befreit.

Die Grundsteuerbefreiung gilt beispielsweise für:

  • Kirchen und Kapellen
  • Friedhöfe
  • Krankenhäuser
  • Dienstwohnungen der Geistlichen und Kirchendiener einer Religionsgemeinschaft
  • Rathäuser, Finanzämter, Gerichtsgebäude und andere Gebäude, die für einen öffentlichen Dienst, also für hoheitliche Aufgaben genutzt werden Straßen, Wege und Plätze, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
  • Land- und forstwirtschaftliche Flächen, die Lehr- oder Versuchszwecken dienen
  • Gemeinschaftsunterkünfte der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei Gelände, das von der Bundeswehr als Übungsplatz oder Flugplatz genutzt wird
  • Verkehrsflughäfen einschließlich aller Flächen und Gebäude, die für einen ordnungsgemäßen Flugbetrieb benötigt werden
  • allgemeinbildende Schulen wie zum Beispiel Grund-, Real-, Sonderschulen
  • weiterführende Schulen wie zum Beispiel Gymnasien
  • berufsbildende Schulen

Wie lange besteht die Grundsteuerbefreiung?

Die Befreiung von der Grundsteuer gilt solange, wie die Voraussetzungen gegeben sind.

Für die Grundsteuer gelten die Umstände, die zu Beginn eines Kalenderjahres gegeben sind. Waren also zum Beispiel am 01.01.2022 die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung gegeben, ist das Grundstück während des gesamten Jahres 2022 von der Grundsteuer befreit.

Treten im Verlauf des Jahres 2022 Änderungen ein, die dazu führen, dass die Grundsteuerbefreiung entfällt, ist das Grundstück erst ab dem 01.01.2023 wieder grundsteuerpflichtig.

Dem Finanzamt Bescheid geben

Wichtig: Die Änderungen in der Nutzung müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, und zwar innerhalb von 3 Monaten nachdem die Änderung eingetreten ist.

Wie kann ich mein Grundstück von der Grundsteuer befreien lassen?

Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt die Grundsteuerbefreiungen automatisch. Es empfiehlt sich jedoch, dem Finanzamt zeitnah mitzuteilen, dass die Bedingungen für eine Grundsteuerbefreiung erfüllt sind. So sind Sie als Eigentümer auf der sicheren Seite.

Gibt es eine Grundsteuerbefreiung bei Schwerbehinderung?

Für schwerbehinderte Menschen gibt es verschiedene steuerliche Vergünstigungen, so zum Beispiel bei der Einkommensteuer durch den Behindertenpauschbetrag.

Bei der Grundsteuer hingegen gibt es für schwerbehinderte Menschen keine Möglichkeit, das eigene Grundstück von der Steuerpflicht befreien zu lassen. Denn besteuert wird ja nicht der Eigentümer, sondern das Grundstück.

Gibt es eine Grundsteuerbefreiung für Denkmäler?

Für Baudenkmäler sieht das Gesetz zwar keine Befreiung von der Grundsteuer vor. Übersteigen jedoch die jährlichen Ausgaben die Einnahmen aus dem Grundstück, kommt ein Erlass der Grundsteuer in Betracht. Voraussetzung: Die Denkmaleigenschaft ist der Grund dafür, dass das Grundstück unrentabel ist.

Wird der Erlass genehmigt, setzt die Gemeinde die Grundsteuer fest und versendet einen entsprechenden Bescheid. Die festgesetzte Grundsteuer muss aufgrund des Erlasses jedoch nicht gezahlt werden. Anders bei der Befreiung: Hier erlässt die Gemeinde erst gar keinen Grundsteuerbescheid.

Neue Grundsteuer ab 2025

Aufgrund veralteter Werte muss die Grundsteuer neu berechnet werden. Das bedeutet, bis 2025 werden die Werte aller Grundstücke in Deutschland neu ermittelt. Dafür muss jeder, der ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, eine Grundsteuer-Erklärung abgeben.

Video: Grundsteuer-Erklärung

Die neue Grundsteuer-Erklärung betrifft alle Grundstücks- oder Immobilieneigentümer. Im Video zeigen wir Ihnen, was sich dieses Jahr ändert.

Was müssen Wohnungseigentümer und Vermieter zur neuen Grundsteuer wissen?


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