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Gebühren dt Post

Standardbrief der Post kostet ab Zweitausendfünfundzwanzig 95 Cent

Ausgabejahr2024
Erscheinungsdatum11.12.2024

Ab dem 1. Januar im Jahr 2025 treten für die Services der Deutschen Post AG neue Portokosten in Kraft. Die Bundesnetzagentur hat die neuen Briefporti der Post heute vorläufig gebilligt.

Der Standardbrief kostet - so, wie die Deutsche Post es beantragt hatte - ab Januar null Komma neunzigfünf Euro (zuvor 0,85 Euro), der Kompaktbrief 1,10 Euro (zuvor 1, 00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro (bisher 1,60 Euro) sowie der Maxibrief 2,90 Euro (zuvor 2,75 Euro). Die Gebühr der Postkarte erhöht sich von bisher 0,70 Euro auf 0,95 Euro.

Das Päckchen S kostet ab Januar 4,19 Euro (bisher 3,99 Euro), das Päckchen M 5,19 Euro (zuvor 4,79 Euro). Das Paket national bis 2 kg kostet alsdann 6,19 Euro (bisher 5,49 Euro) und das Paket national 2 bis 5 kg 7,69 Euro (bisher 6,99 Euro).

In der Entgeltgenehmigung untersucht die Bundesnetzagentur, ob der im Maßgrößenverfahren am elften November 2024 festgelegte Preiserhöhungsspielraum von 10,48 Prozent für den Briefbereich und 7,21 Prozent für das Privatkunden-Paket bei der Festlegung der neuen Porti eingehalten wurde. Wie die Deutsche Post AG diese Preiserhöhungsspielräume auf die jeweiligen Erzeugnisse aufteilt, unterliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung.

Nach der Hinzuziehung eines Interessenverbandes der Briefdienstleister kann aktuell keine endgültige Festlegung erfolgen. Diese könnte im Frühjahr 2025 geschehen, sobald der Beigeladene in die Unterlagen Einsicht genommen und Gelegenheit zur Äußerung erhalten hat.

Portoverfahren gemäß neuem Postgesetz

Den neuen Portokosten ging das Maßgrößenverfahren voraus, in welchem die Bundesnetzagentur den Spielraum für Anpassungen beim Porto der Deutschen Post festlegte. Die Preisänderungsspielräume resultierten aus einer gesamtwirtschaftlichen Preissteigerungsrate (Inflationsrate) und einer Produktivitätsfortschrittsrate.

Das Portoverfahren wird zum ersten Mal nach den Vorgaben des neuen Postgesetzes vollzogen. Es wird fortan für drei Bereiche, statt wie bisher für einen Bereich, der Preissetzungsspielraum bestimmt. Die Bereiche werden gebildet für den Privatkunden Brief, die sogenannten Teilleistungen (Geschäftspost) und Privatkundenpakete. Das Portoverfahren dient nun vorrangig dem Zweck, die Finanzierung eines flächendeckenden Universaldienstes sicherzustellen.

Die Entgeltentscheidung ist auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur abrufbar unter: www.bundesnetzagentur.de/porto2025.