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PCR-Tests: Die Kosten für nicht Geimpfte

Gerade für nicht immunisierte Personen erhöhen sich die Ausgaben erheblich: Ab dem 11. Oktober sind Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, die Kosten für COVID-19-Tests eigenverantwortlich zu begleichen

Informationsstand:

Verfasst von: Juliane Gutmann

Anmerkungen

Ab dem elften Oktober werden die Aufwendungen für SARS-CoV-2-Nachweise (also die Corona-Tests) grundsätzlich nicht mehr durch die staatliche Hand getragen. Vollständig Geimpfte und jene, die bereits eine Genesung durchgemacht haben, profitieren hingegen von einer Entlastung.

Gegenwärtig ist die Durchführung eines Coronavirus-Tests in ärztlichen Praxen, Apotheken und speziellen Testzentren möglich. Wenn beispielhaft eine medizinisch begründete Vermutung auf eine COVID-19-Erkrankung vorliegt, werden die Aufwendungen für den PCR-Test vom Staat getragen. Eine weitere Art des Coronavirus-Nachweises ist der Antigen-Schnelltest, der ebenfalls von geschultem Personal vorgenommen wird. Diesen können die Bürgerinnen und Bürger momentan nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit mindestens einmal pro Woche ohne Kosten in Anspruch nehmen. Allerdings soll ab dem elften Oktober dieses kostenlose Angebot eingestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt beabsichtigt die öffentliche Hand, die finanziellen Zuschüsse für PCR- und Antigen-Schnelltests zu streichen, wie vom Bayerischen Rundfunk (BR) verlautbart wird. Derzeit werden vom Bund für Schnelltests elf Euro und fünfzig Cent sowie für PCR-Tests dreiundvierzig Euro und sechsundfünfzig Cent erstattet. 

Doch welche finanziellen Belastungen kommen auf Individuen zu, die ab dem elften Oktober die Testkosten selbst bestreiten müssen? Obgleich der präzise Preis noch nicht festgelegt wurde, existieren bereits erste Einschätzungen.

Personen, die die Kosten eigenständig übernehmen, sollten mit Ausgaben von bis zu einhundertneunzehn Euro und achtzig Cent für einen PCR-Nachweis kalkulieren

Der Preisunterschied zwischen einem PCR- und einem Antigen-Schnelltest wird voraussichtlich erheblich sein. „Um auch in Zukunft konkurrenzfähig und rentabel wirtschaften zu können, werden sich die Preise für einen Schnelltest in unserer Einrichtung wahrscheinlich bei rund neunzehn Euro stabilisieren, und der PCR-Test wird nach wie vor für neunundsiebzig Euro zu haben sein', so wird Daniel Fröhler von der privaten Teststation in Taufkirchen nahe München vom BR zitiert. Oliver Urban, Verantwortlicher der Medicare Teststation in Regensburg, geht von einem noch kostspieligeren PCR-Test aus: „Die genauen Kosten können wir nur mutmaßen: Für den Schnelltest werden sie höchstwahrscheinlich zwischen fünfzehn und zwanzig Euro liegen, und der PCR-Test wird einhundertneunzehn Euro und achtzig Cent kosten, da die Laboraufwendungen an sich schon derart beträchtlich sind.'

Die neuartige Regelung zur Eigenfinanzierung hat vorwiegend auf nicht geimpfte Einwohner einen erheblichen Effekt. Denn gemäß der sogenannten 3-G-Vorschrift ist der Zugang zu gastronomischen Betrieben, Sporteinrichtungen, Kinos und weiteren Freizeitmöglichkeiten lediglich geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Nichtsdestotrotz bestehen Ausnahmen: Für Einzelpersonen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, werden die Kosten für Coronavirus-Nachweise weiterhin vom Staat übernommen, wie der Donaukurier in Kenntnis setzt. (jg)

Zusätzliche Informationsquellen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/

Für weiterführende Informationen: Sportliche Betätigung nach einer COVID-19-Impfung unterlassen? Das RKI spricht keine generelle Abratung von sämtlichen Sportarten aus

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